Zweitwohnsitz in UK: Radikale Änderung der Besteuerung für Personen ohne Domizil im UK („non-dom taxation“)

Eines der Reformprojekte im Vereinigten Königreich hat zum Ziel, die sog. Remittance-Base-Besteuerung abzuschaffen und durch ein System zu ersetzen, das Investitionen und Konsum im Vereinigten Königreich stärken soll. Von diesem Schritt könnten Millionen Steuerpflichtige betroffen sein, die nicht nur im Vereinigten Königreich leben und Einkünfte außerhalb des Vereinigten Königreichs erzielen.

Besonders betroffen werden hierbei high-net-worth und ultra-high-net-worth Privatpersonen und Familien sein, die oft jedenfalls einen ihrer internationalen Wohnsitze im Vereinigten Königreich unterhalten.

Doch worum genau geht es? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie persönlich betroffen sind?                                                                                                                            

Wohnsitzstaat und Quellenstaat: Grundsätze im internationalen Steuerrecht

In der Regel ist das Besteuerungsrecht zwischen Wohnsitzstaat und Quellenstaat aufgeteilt. Der Wohnsitzstaat ist derjenige Staat, in dem ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz hat oder sich überwiegend aufhält. Der Quellenstaat ist der Staat, aus dem Einkünfte stammen bzw. mit dem sie in Zusammenhang stehen. Der Wohnsitzstaat erhebt grundsätzlich Steuern von sämtlichen weltweit erzielten Einkünften. Der Quellenstaat erhebt demgegenüber nur Steuern auf die Einkünfte, die aus dem Quellenstaat stammen bzw. mit diesem in Zusammenhang stehen.

Eine etwaige Doppelbesteuerung hinsichtlich der Einkünfte aus dem Quellenstaat wird auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nationalen Rechts vermieden. Dies geschieht entweder dadurch, dass der Wohnsitzstaat die Einkünfte von der Besteuerung befreit oder die Steuern des Quellenstaats anrechnet. Wer Wohnsitzstaat und wer Quellenstaat ist, entscheidet sich danach, wo der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz, im Fall von mehreren Wohnsitzen seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Lebensmittelpunkt hat.                                                                                                                                                                                                          

Bisherige non-dom-taxation Regelungen des Vereinigten Königreichs

Diese Regeln gelten im Grundsatz auch im Vereinigten Königreich. Für Personen, die im Vereinigten Königreich resident (vereinfacht: wohnhaft) waren, ohne dort ihr domicile (vereinfach: verfestigten Wohnsitz) zu haben, gab es bislang wesentliche Ausnahmen von der Besteuerung (non-UK domiciled oder non-dom Status).  

Unter dem bisherigen Besteuerungsregime (sog. Remittance-Base-Besteuerung) wurden – neben den Einkünften im Vereinigten Königreich – nur die Einnahmen besteuert, die vom Ausland in das Vereinigte Königreich „überwiesen“ werden. Eine Besteuerung von Einkünften aus anderen Ländern als dem Vereinigten Königreich konnte im Vereinigten Königreich verhindert werden, wenn die Einnahmen nicht für Investitionen oder Konsum im Vereinigten Königreich benötigt wurden. Es blieb dann lediglich eine mögliche Besteuerung im Quellenstaat übrig, die je nach Land und Einkunftsart geringer ausfallen kann.

Der non-dom-Status hatte auch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer. Befand sich das domicile im Ausland und lebte der Steuerpflichtige noch nicht länger als 15 Jahre im Vereinigten Königreich, beschränkte sich die Erbschaftsteuerpflicht im Vereinigten Königreich auf dortiges Vermögen. Eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer war daher in diesen Fällen nicht zu befürchten.                                                                                                                                                                                           

Neuregelung ab 2025

Mit ihrem Anknüpfungspunkt der „Überweisung“ in das Vereinigte Königreich wurde die Remittance-Base-Besteuerung als Hemmschuh für Investitionen in das Vereinigte Königreich gesehen, da es sich aus steuerlicher Sicht lohnen konnte, nicht im Vereinigten Königreich zu investieren. Dieser Mechanismus soll daher mit Beginn des Steuerjahrs 2025 (6. April 2025) angepasst werden.

Im Zuge der Neuregelung gibt es eine Befreiung für Auslandseinkünfte nur noch innerhalb der ersten vier Jahre nach dem jemand im Vereinigten Königreich „resident“ geworden ist. Anders als bisher kommt es auf eine fehlende „Überweisung“ in das Vereinigte Königreich aber nicht mehr an.

Für die Erbschaftsteuer wurde der maßgebliche Zeitraum zudem von 15 Jahren auf zehn Jahre gesenkt. Mit Erbschaftsteuer im Vereinigten Königreich muss daher deutlich früher gerechnet werden.                                                                                                                                                                                                                                             

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung dazu beiträgt, dass mehr im Vereinigten Königreich investiert wird. Durch die Neuregelung werden jedenfalls besonders zahlreiche high-net-worth und ultra-high-net-worth Privatpersonen und Familien betroffen sein, die über einen Zweitwohnsitz im Vereinigten Königreich verfügen. Nach einer Studie aus 2022 verfügten 3 von 10 non-doms über ein Einkommen von mehr als £5 million (Mehr Informationen hier). Durch die Wahl eines domiciles mit einem günstigeren Steuerregime konnten diese bislang Steuern sparen. Diese Möglichkeit wird nun eingeschränkt. Betroffene sollten unbedingt noch vor Inkrafttreten der Änderungen, die Folgen für ihre persönliche Besteuerung und etwaigen Handlungsbedarf überprüfen.

Die Sektorgruppe Private Clients bei Oppenhoff steht für erstklassige, maßgeschneiderte Beratung und Betreuung von high-net-worth und ultra-high-net-worth Mandanten, insbesondere in komplexen grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

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Jan Mohrmann

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