Vergaberecht / Beihilferecht04.01.2022 Newsletter

Newsflash: Lobbyregister ist seit 1. Januar 2022 „live“

Das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ist mit Beginn des Jahres 2022 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, sich auf der Website des Deutschen Bundestages als registerführende Stelle zu registrieren und Einträge im Lobbyregister vorzunehmen.

Ziel des Gesetzes ist die Schaffung von mehr Transparenz. Alle Interessenvertretungen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung sind unverzüglich einzutragen. Eine eintragungspflichtige Interessenvertretung ist danach "jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess“.

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben nun bis Ende Februar 2022 Zeit, sich mit den erforderlichen Registerinhalten einzutragen. Wer sich trotz bestehender Verpflichtung nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden oder zu einem Vermerk im Lobbyregister und sonstigen Beschränkungen wie z. B. Zutrittsverbote führen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsletter.

Die registerführende Stelle beim Deutschen Bundestag hat auf ihrer Webseite ein Handbuch für die Eintragung ins Lobbyregister veröffentlicht. Weitere Informationen zum Eintragungsprozess und Hilfe zum Lobbyregister finden sich hier.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

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Holger Hofmann

Holger Hofmann

PartnerRechtsanwalt

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