17.12.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag & Arbeitsrecht: Zeit für Familie

Am 24. November 2021 ist der neue Koalitionsvertrag der kommenden Regierung aus SPD, Bündnis90/DieGrünen und FDP veröffentlicht worden. Welche Aussagen der Koalitionsvertrag zu arbeitsrechtlichen Themen enthält und welches die konkreten Auswirkungen sein könnten, stellen wir Ihnen in einer Reihe von Beiträgen dar. Heute: Zeit für Familie.

Die Aussage

„[...] Wir werden das Elterngeld vereinfachen, digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. [...] Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben.

Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. [...] Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.

Wir verlängern den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern.

Wir werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 Tage und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöhen.“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, S. 100 f.)

Die Auswirkungen

Die Ampelparteien greifen im Koalitionsvertrag familienpolitische Themen der vergangenen Legislaturperiode auf und bauen diese weiter aus. Mit den gesetzten Zielen scheint die Politik die lautstarken Rufe der Familienverbände der letzten zwei Jahre nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört zu haben. Gerade die Corona-Pandemie und die Vereinbarkeit von Home-Office und Home-Schooling haben Spuren hinterlassen. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren insbesondere für berufstätige Eltern in vielen Bereichen einschneidend.

Im Fokus der geplanten Änderungen steht die gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sicher ist, dass die im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele nicht ohne Mitwirkung der Arbeitgeber verwirklicht werden können. So sieht die Ampelkoalition in der aktuellen Legislaturperiode eine Reihe von geplanten Änderungen vor, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezwecken sollen, gleichzeitig aber die Arbeitgeber in die Pflicht hierzu nehmen. Die geplanten Änderungen sind nicht nur eine Frage der Zielsetzung, sondern vielmehr der Umsetzung. Ob und wie die Ampelkoalition ihr familienpolitisches Vorhaben tatsächlich umsetzen wird und welche konkrete Rolle die Arbeitgeber spielen werden, wird sich in den nächsten vier Jahren zeigen.

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Cornelia-Cristina Scupra

Cornelia-Cristina Scupra

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