Förderung von Unternehmen durch den Clean Industrial Deal und CISAF: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Am 26. Februar 2025hat die EU-Kommission mit dem Clean Industrial Deal (CID) ihre Strategie zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft vorgestellt (siehe unser Beitrag „EU-Kommission veröffentlicht Clean Industrial Deal“). Sie hat nun die Rahmenbedingungen für verschiedene Förderungen in dem Bereich verabschiedet: Das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) sieht für Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten diverse förderfähige Beihilfen zur Umsetzung klimafreundlicher Projekte vor.

Das CISAF gilt bis zum 31. Dezember 2030 und soll Unternehmen Planbarkeit bieten, die in Projekte investieren, mit denen Ziele des CID verwirklicht werden sollen. Es zielt darauf ab, die Regeln für staatliche Beihilfen zu vereinfachen und eine rasche Genehmigung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung zu ermöglichen.

Die EU-Kommission verspricht sich davon bereits für 2025 Entlastungen von bis zu 45 Milliarden Euro, 2030 sollen die jährlichen Einsparungen bei 130 Milliarden Euro, bis 2040 sogar bei 260 Milliarden Euro liegen. Außerdem strebt die EU an, dass künftig mindestens 40 Prozent der Schlüsselkomponenten für Clean-Tech-Produkte innerhalb der Union gefertigt werden. Für viele Unternehmen, insbesondere aus energieintensiven Branchen, eröffnen sich dadurch Möglichkeiten, Investitionen in grüne Technologien und nachhaltige Produktionsprozesse zu fördern.

Wie das geht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was wird gefördert?

Das CISAF richtet sich an Unternehmen, die ihre Produktion CO₂-neutral gestalten wollen. Gefördert werden unter anderem:

  • Investitionen in Erneuerbare Energien und Anlagen zur Nutzung grüner Energiequellen: Bezuschusst werden bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – darunter fallen beispielsweise die Kosten für Bau, Anschaffung und Installation von Photovoltaik-, Windkraft- oder Geothermieanlagen.
  • Bei der Entwicklung und Herstellung von kohlenstoffarmen Brennstoffen wie Wasserstoff und E-Fuels erfolgt eine Förderung bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten insbesondere für Projekte, die bereits vor der großflächigen Marktdurchdringung emissionsfreier Brennstoffe auf Skalierung setzen.
  • Dekarbonisierung industrieller Prozesse in energieintensiven Sektoren: Dazu zählen insbesondere die Stahl-, Zement-, Chemie-, Aluminium-, Glas- oder Papierindustrie, in denen durch den Einsatz neuer Verfahren CO₂ eingespart oder durch Carbon-Capture-Technologien abgeschieden werden kann. Die Beihilfe kann hier bis zu 60 Prozent betragen.
  • Unternehmen in besonders energieintensiven Bereichen profitieren von temporären Strompreiserleichterungen durch Zuschüsse zu ihren Stromkosten in Höhe von bis zu 50 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zum Basisjahr.
  • Projekte zur Steigerung der Energieflexibilität: Gefördert werden z. B. Batteriespeicher, Netzanschlussprojekte oder digitale Steuerungslösungen zur verbesserten Integration erneuerbarer Energien.
  • In besonders definierten strukturschwachen Regionen gelten erhöhte Fördersätze, die bis zu 70 Prozent bei kleinen Unternehmen betragen können.

Fördergebiete – Standort ist entscheidend

Die Förderhöhe hängt auch vom Standort des Unternehmens ab, das die Förderung beantragt.

Zur Orientierung: Fördergebiete finden sich z. B. in Teilen von Ostdeutschland, im Ruhrgebiet oder strukturschwachen ländlichen Räumen in Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Für Deutschland legt eine offizielle Fördergebietskarte fest, welche Regionen als strukturschwach gelten und daher höhere Förderintensitäten erhalten können.

Was ist zu beachten und wie funktioniert die Antragstellung?

  1. Zu Beginn steht die Prüfung der Förderfähigkeit des geplanten Projekts. Eine erste Orientierung darüber, welche nationalen Programme das CISAF in Deutschland umsetzen, bietet z. B. die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Auch die Landeswirtschaftsministerien und Energieagenturen (z. B. NRW.Energy4Climate) bieten aktuelle Informationen zu verfügbaren Fördermaßnahmen.
  2. Standortzuordnung klären: Ggf. liegt das beantragende Unternehmen in einem förderfähigen Gebiet. Ob ein Unternehmensstandort in einem förderfähigen Gebiet liegt, lässt sich auch mit interaktiven Karten auf den Websites der zuständigen Landesförderinstitute klären (s. oben).
  3. Förderantrag vorbereiten, die notwendigen Unterlagen zusammenstellen und dabei die Vorgaben des CISAF beachten. Die maßgeblichen CISAF-Vorgaben lassen sich im Factsheet der EU-Kommission einsehen.
  4. Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde einreichen: In Deutschland erfolgt die Vergabe meist über Landes- oder Bundesstellen, die praktische Umsetzung über Förderbanken, z. B. KfW, NRW.BANK, LfA Bayern, WIBank Hessen oder das BAFA.
  5. Ausschreibungen beachten: Einige Förderprogramme sind wettbewerblich ausgestaltet und erfordern die Teilnahme an Ausschreibungen. Insbesondere bei marktgetriebenen Fördermaßnahmen (z. B. Wasserstoffproduktion oder PPAs mit CfDs) kann die Antragstellung an Ausschreibungsrunden gebunden sein. Die EU plant außerdem eine erste Pilotauktion „Auctions-as-a-Service“ mit einem Volumen von einer Milliarde Euro zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige strategische und rechtliche Vorbereitung.
  6. Es ist auf eine rechtlich saubere Dokumentation zu achten. Das CISAF sieht umfangreiche formelle und materielle Voraussetzungen zur Förderfähigkeit, beihilferechtlichen Vereinbarkeit und Investitionsstruktur vor. Das betrifft v. a. die
  • Auswahl und rechtliche Einordnung geeigneter Förderprogramme
  • formgerechte Antragstellung
  • Einhaltung von Dokumentationspflichten
  • Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des EU-Beihilferechts und
  • Vertragsgestaltung in Ausschreibungs- oder Projektfinanzierungskontexten

Fazit

Der Clean Industrial Deal und das CISAF stellen für viele Unternehmen eine gute Gelegenheit dar, Fördermittel für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Produktion zu erhalten. Für Unternehmen in energieintensiven Industrien oder strukturschwachen Regionen lohnt sich die gezielte Prüfung besonders – ebenso für Vorhaben im Bereich Erneuerbare Energien, Wasserstoff oder Dekarbonisierung.

Sie möchten prüfen, ob Ihr Unternehmen von den neuen Fördermöglichkeiten profitiert könnte? Wir beraten Sie gerne – von der Förderanalyse über die Antragsstellung bis hin zur Vertragsgestaltung.

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Holger Hofmann

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