EU Drittstaatensubventionsverordnung

Ab dem 12. Juli 2023 entfaltet die insbesondere von der M&A Praxis mit Spannung erwartete Drittstaatensubventionsverordnung (Foreign Subsidies Regulation – "FSR") in weiten Teilen Wirkung.

Die unten verlinkte Präsentation fasst die wesentlichen Regelungen zusammen.

 

Im Kern:

  • Gemäß der FSR können M&A-Transaktionen zukünftig einer Anmeldepflicht unterliegen, wenn die beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Erwerb finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten in Summe (d.h. beispielsweise für Erwerber und Zielgesellschaft zusammen) von EUR 50 Mio. erhalten haben. Der Begriff der finanziellen Zuwendung ist sehr weit gefasst. U.a. können sämtliche Leistungsbeziehungen (z.B. Lieferverträge) mit Drittstaaten darunter fallen. Bis zur Freigabe durch die Kommission besteht ein Vollzugsverbot.
  • Öffentlichen Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab EUR 250 Mio. müssen vor Zuschlagserteilung notifiziert werden, wenn dem Bieter in den letzten drei Jahren vor der Meldung finanzielle Zuwendungen in Höhe von mindestens EUR 4 Mio. pro Drittstaat gewährt wurden.
  • Die oben genannten Meldepflichten bestehen ab dem 12. Oktober 2023 für die beteiligten Unternehmen der Transaktion sowie Bieter in Vergabeverfahren.
  • Die Kommission kann bereits ab dem 12. Juli 2023von Amts wegen Zuwendungen aus Drittstaaten prüfen.

 

Lesen Sie unseren gesamten Überblick hier (Englisch)

Unser Team unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zu den Auswirkungen des FSR auf Ihr Unternehmen oder geplante oder laufende M&A-Aktivitäten.

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Dr. Daniel Dohrn

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