12.07.2021 Pressemitteilungen

Walter-Oppenhoff-Stiftung vergibt zwei Stipendien für herausragende Nachwuchsjuristen

Die Walter-Oppenhoff-Stiftung vergibt in diesem Jahr zwei Stipendien für ein LL.M.-Studium in den USA. Damit werden die außerordentlichen juristischen Leistungen der beiden Stipendiaten unterstützt. Die Stiftung wurde 1996 anlässlich des 90. Geburtstages des inzwischen verstorbenen Dr. Walter Oppenhoff gegründet und unterstützt die internationale Ausbildung deutscher Juristen.

Stephan König, Vorsitzender des Kuratoriums der Walter-Oppenhoff-Stiftung: „Ich freue mich sehr, dass die Walter-Oppenhoff-Stiftung auch in diesem Jahr zwei Stipendiaten bei ihrem LL.M.-Studium unterstützen kann. Mit Leonard Hollander und Tristan Radtke werden zwei herausragende Nachwuchsjuristen gefördert. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und eine spannende Zeit in den USA.“

Leonard Hollander studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Schwerpunkt Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Medienrecht. Sein Referendariat absolvierte er mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft und Zivilkammer des Landgerichts München I, der Regierung von Oberbayern und Hogan Lovells. Während seines Studiums war er u. a. Mitglied der Forschungsgruppe „Datengetriebene Wirtschaft“ am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.

Tristan Radtke studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Schwerpunkt IT-, TK- und Medienrecht. Im Anschluss hat er an der Universität Freiburg zum Thema „Gemeinsame Verantwortlichkeit unter der DSGVO“ promoviert und war währenddessen als akademischer Mitarbeiter in einem Legal Tech-Projekt am Institut für Medien- und Informationsrecht in Freiburg tätig. Derzeit arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Datenschutz- und IT-Recht bei Evolution Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Der Namensgeber des Stipendiums, Dr. Walter Oppenhoff, hat im vergangenen Jahrhundert zahlreiche internationale Unternehmen beraten, insbesondere mit Sitz in den USA. Nach Abschluss des deutschen Jurastudiums ermöglicht das Master-Studium in den USA den Erwerb einer fachlichen Zusatzqualifikation im anglo-amerikanischen Rechtsbereich.

 

Zurück zur Übersicht

Dr. Stephan König<br/>M.C.J. (NYU)

Dr. Stephan König
M.C.J. (NYU)

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 411
M +49 172 2905 446

E-Mail