07.04.2021 Newsletter

Jetzt bewerben: Förderung für KI-Innovationsprojekte

2019 verpflichteten sich Deutschland und Frankreich im „Vertrag von Aachen“, ihre Zusammenarbeit im Bereich von Forschung und digitalem Wandel, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI) und Sprunginnovationen, zu verbessern. Auf dieser Grundlage wurde am 3. Februar 2021 ein gemeinsamer Förderaufruf zu Innovationsprojekten für KI gestartet, der von der französischen Bpifrance (Banque Publique d'Investissement) und dem DLR Projektträger koordiniert wird. „Frankreich und Deutschland wollen ein Impulsgeber für künstliche Intelligenz in Europa sein“, bekräftigte Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier in diesem Zusammenhang. Das Gesamtförderbudget beträgt jeweils 10 Mio. Euro in Deutschland und Frankreich.

Brücke zwischen Forschung und Industrie

Der Aufruf richtet sich insbesondere an deutsch-französische Forschungs- und Innovationsprojekte zu Technologien der KI für Risikoprävention und Krisenmanagement. Das Projekt muss von einem binationalen Konsortium aus maximal fünf Partnern eingereicht werden, das mindestens einen förderfähigen Partner für jede der beiden teilnehmenden Agenturen (DLR und Bpifrance) umfasst. Hierbei ist jeweils ein Leading Principal Investigator (LPI) aus Deutschland und Frankreich zu bestimmen.

Durch die Kooperationen sollen neue Projekte eine Brücke zwischen Forschung und Industrie schlagen. Ziel ist, dass durch diese KI-Projekte Krisen automatisiert früher erkannt und negative Auswirkungen durch geeignete Lösungsstrategien möglichst geringgehalten werden. Das Gesamtbudget, d. h. alle Kosten bzw. Ausgaben eines Konsortiums, nicht aber die Höhe der beantragten Fördermittel, muss mindestens 4 Mio. Euro betragen.

Fokus: Krisenmanagement und Prävention

Die Ausschreibung zielt insbesondere auf die drei Bereiche Gesundheitswesen, Wirtschaft und Nachhaltigkeit ab.

Aus dem Bereich Gesundheitswesen können beispielsweise Projekte eingereicht werden, in denen KI klinische Studien mit Realdaten nutzt, um die Ausbreitung eines Virus nachzuverfolgen. Denkbar sind auch Projekte, die KI für digitale Modelle bei der Simulierung von Quarantäneszenarien und Auswirkungen von Medikamenten oder Krankheiten auf Patienten nutzen. So gibt es bereits seit einigen Jahren Studien zur Früherkennung von Alzheimer mithilfe von KI, die bislang nicht abgeschlossen sind. Auch in Zusammenhang mit der Erkennung von Covid-19-Infektionen könnte KI nun zum Einsatz kommen. Vergleichbare Forschung könnte durch diesen Förderaufruf subventioniert werden.

Auch Innovationsprojekte aus dem wirtschaftlichen Sektor werden aufgerufen, sich zu bewerben: Hierbei geht es beispielsweise um solche Projekte, in denen angewandte KI im Krisenfall die wirtschaftliche Souveränität erhält, sodass Wertschöpfungsketten und Logistik aufrechterhalten oder Prozesse beschleunigt werden können. Dass Europa in diesem Bereich nicht hinreichend abgesichert ist, hat sich in der Corona-Krise deutlich gezeigt – etwa durch den Mangel an Hygiene- und Desinfektionsmitteln sowie Masken im vergangenen Jahr. Deshalb sind auch solche Projekte aufgerufen sich zu bewerben, die bspw. mithilfe von KI die Folgen eines Lockdowns abschätzen.

Projekte können auch Querschnittsthemen betreffen.

Bewerbungsablauf

Die Projektvorschläge sind in englischer Sprache bis zum 29. April 2021, 12 Uhr einzureichen. Sie werden anschließend durch ein Expertengremium beurteilt. Die Bewertungskriterien sind unter anderem:

  • Innovationsgrad und Mehrwert des Projekts,
  • Übereinstimmung mit dem Programmumfang und den vorgesehenen Innovationsfeldern,
  • strategischer Charakter für Frankreich und Deutschland,
  • Machbarkeit,
  • Qualität des Konsortiums,
  • Relevanz der geplanten Vorkehrungen für das Projektmanagement,
  • Anzahl geeigneter Partner,
  • Markt- und Anwendungspotenzial und
  • Umweltbedingungen.

Voraussichtlich ab dem 23. Juli 2021 werden Antragsteller über das Ergebnis der Evaluierung benachrichtigt. Bei einer positiven Entscheidung muss der vollständige Projektantrag bis zum 22. Oktober 2021 eingegangen sein. Ob der Antrag bewilligt wird, entscheidet sich voraussichtlich zwischen November 2021 und Februar 2022.

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Mareike Heesing<br/>LL.M. (Köln/Paris I)

Mareike Heesing
LL.M. (Köln/Paris I)

Junior PartnerinRechtsanwältin

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