SCC-Generator

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Erstellen Sie mit unserem SCC-Generator schnell und bequem eine auf Ihren spezifischen Fall zugeschnittene Version der neuen Standarddatenschutzklauseln (SCCs). Die angepassten SCCs werden Ihnen als Word-Datei bereitgestellt.

Zum Hintergrund:

Personenbezogene Daten, die in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, müssen weiterhin angemessen geschützt werden (Art. 44 ff. DSGVO). Von der EU-Kommission genehmigte Vertragsklauseln, die angemessene Datenschutzgarantien vorsehen, können als ein Instrument genutzt werden, um den Schutz von Datenübermittlungen aus der EU bzw. dem EWR in Drittstaaten zu sichern (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).

Im Juni 2021 hat die EU-Kommission überarbeitete SCCs für Datenübermittlungen in Drittstaaten veröffentlicht. Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter innerhalb der EU bzw. des EWR (oder anderweitig der DSGVO unterliegend) können diese Klauseln verwenden, wenn sie personenbezogene Daten zur Verarbeitung an Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR senden, die nicht der DSGVO unterliegen. Die neuen SCCs ersetzen die bisherigen Sätze von SCCs, die unter der vorherigen Datenschutzrichtlinie 95/46 verabschiedet wurden.

Ab dem 27. September 2021 dürfen Vertragspartner nur noch diese überarbeitete Version für den Abschluss von SCCs verwenden. Sämtliche bisher oder bis zum 26. September 2021 noch vereinbarte bisherige Standarddatenschutzklauseln verlieren am 27. Dezember 2022 ihre Gültigkeit und sind bis dahin durch die neuen SCCs zu ersetzen.

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

PartnerRechtsanwalt

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