Patric Mau ist seit 2022 Rechtsanwalt bei Oppenhoff. Während seiner Schulzeit besuchte er das Sportinternat des Landessportbunds Rheinland-Pfalz. Patric Mau studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss promovierte er an der Universität zu Köln am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht zu einem sportrechtlichen Thema. Parallel hierzu arbeitete Patric Mau als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut und in der Sozietät Gleiss Lutz in Düsseldorf im Bereich des Unternehmensrechts. Im Rahmen seines Referendariats am Landgericht Bonn absolvierte er unter anderem Stationen bei Oppenhoff im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz sowie bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Dubai im Bereich Gesellschaftsrecht.
Schwerpunkte
Patric Mau berät und vertritt deutsche und internationale Unternehmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Verletzungsansprüchen im Bereich des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit bildet die Verteidigung gegen wettbewerbswidriges Verhalten. Patric Mau hat Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Sozialen Medien. Hier berät und vertritt er Unternehmer und Unternehmen strategisch bei der Markenentwicklung und unterstützt in allen weiteren Schritten von der Anmeldung über die Verwaltung bis hin zur Verteidigung von Marken.
Darüber hinaus berät Patric Mau im Bereich des Medienrechts zur Abwehr und Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen.
Beruflicher Werdegang
Dr. Patric Mau
Senior Associate Rechtsanwalt
Sprachen
Deutsch,
Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668
Köln
T
+49 (0) 221 2091 439
M
+49 15112976728
Bücher und Kommentare
Teure Folgen: Juristischer Streit um VPNs und territoriale Lizenzen
Winfuture, v. 18.01.2026
Streaming: EuGH entscheidet über Ländersperren
Golem, v. 17.01.2026
Anne-Frank-Tagebuch: EuGH-Generalanwalt stärkt Geoblocking trotz VPN-Umgehung
Heise online, v. 15.01.2026
VPN vs. Geoblocking: Kommt das grenzenlose Streaming für alle?
Wirtschaftswoche, v. 15.01.2026
Strafrechtliche Verantwortung des Sportdopings de lege lata: Auslegungs- und Anwendungsprobleme des strafrechtlichen Dopingverbots unter Berücksichtigung erster praktischer Erfahrungen
Dissertation, Köln 2020
Artikel und Aufsätze
Umsatzwachstum durch nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen – Rechtliche Fallstricke bei der Werbung mit klimabezogenen Aussagen
ESGZ (Vol. 10), Oktober 2024, S. 4-9 (gemeinsam mit Dr. Elisabeth Fischer)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Cheat-Software bei Videospielen
SpoPrax 2023 v. 01.08.2023, S. 241
10.03.2025 Newsletter
Der Schutz der eigenen Stimme in Zeiten von KI Voice Cloning
Durch KI imitierte Stimmen – sog. „Voice Cloning“ oder „Deepfake Audio“ – finden sich zunehmend im Internet. Dabei genügt mittlerweile bereits Sprachmaterial von wenigen Minuten, um Stimmen täuschend echt zu imitieren. Mit weiterem Fortschritt in der KI-Technik wird es immer schwerer, zwischen Original und Nachahmung bei Audiodateien unterscheiden zu können.
03.02.2025 Newsletter
Sind Fahrerverträge im Motorrennsport als Arbeitsverträge und die Fahrer somit als Arbeitnehmer einzuordnen?
Die rechtliche Einordnung von Fahrerverträgen im Motorrennsport ist von zentraler Bedeutung – nicht nur aus juristischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Insbesondere stellt sich die Frage, ob ein Rennfahrer als Arbeitnehmer oder als selbständiger Dienstleister tätig ist. Diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen, etwa für Sozialabgaben, Kündigungsschutz, haftungsrechtliche Fragestellungen sowie das gesamte arbeitsrechtliche Gefüge.
NachhaltigkeitGewerblicher Rechtsschutz05.07.2024 Newsletter
BGH-Urteil zu Katjes: Wann dürfen Produkte als „klimaneutral“ beworben werden?
Wann Produkte als „klimaneutral“ bezeichnet werden dürfen, hatte jüngst der BGH in einem Rechtsstreit zwischen dem Süßwarenhersteller Katjes und der Wettbewerbszentrale zu entscheiden.