Caterina Hanke ist seit 2021 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und war dort am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Wirtschaftsrecht beschäftigt. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte Caterina Hanke unter anderem Stationen bei der Deutschen Handelskammer für Spanien in Madrid, bei einer internationalen Großkanzlei sowie bei einem Sportmarketing-Unternehmen. Bevor sie zu Oppenhoff wechselte, war sie als Rechtsanwältin im Bereich Prozessführung in einer US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig und bearbeitete dort auch Mandate mit Bezug zum Recht des Geistigen Eigentums, insbesondere zum Markenrecht.
Caterina Hanke
Prozessführung und SchiedsverfahrenGewerblicher Rechtsschutz

Schwerpunkte
Caterina Hanke berät und vertritt Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen gerichtlich und außergerichtlich bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Aufarbeitung und Analyse komplexer und umfangreicher Sachverhalte. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aller Art, schwerpunktmäßig im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts und in der Beraterhaftung. Ihre Mandanten vertritt sie auch in Schiedsverfahren. Caterina Hanke berät außerdem in Markenrechtsangelegenheiten.
Als Gründerin und Leiterin der Initiative „Sport, Gaming und Entertainment“ befasst sich Caterina Hanke nicht nur mit aktuellen rechtlichen Fragestellen in diesen dynamischen Bereichen, sondern berät auch Mandanten aus der Sport-, Gaming- und Entertainmentbranche bei der Lösung rechtlicher Herausforderungen.
Beruflicher Werdegang
Caterina Hanke
CounselRechtsanwältin
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch
OpernTurm
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
T +49 69 707968 185
M +49 176 4579 8083
Artikel und Aufsätze
Die Gegenvorstellung - Ein praktischer und kostenfreier Joker im Zivilprozess?
Dispute Resolution v. 03.06.2026
01.07.2026 Pressemitteilungen
Oppenhoff ernennt erstmals Counsel aus den eigenen Reihen
Oppenhoff ernennt mit Wirkung zum 1. Juli 2026 erstmals Counsel aus den eigenen Reihen. Die Position des Counsel wurde im Zuge der Weiterentwicklung der Karrierestruktur zum 1. Januar 2026 eingeführt. Zu Counseln werden Marco Degginger, Caterina Hanke und Annabelle Marceau bestellt.
27.04.2026 Newsletter
Geplante Regulierungen im Ticketverkauf: Was Ticketanbieter und Veranstalter jetzt wissen müssen
Der Ticketverkauf für Sport- und Kulturveranstaltungen steht vor einer umfassenden Neuregulierung. Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um Verbraucher vor überhöhten Preisen und betrügerischen Praktiken zu schützen und Veranstaltern mehr Kontrolle über den Ticketzweitmarkt zu geben. Für Ticketanbieter und Veranstalter bedeutet dies nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch die Chance, ihre Geschäfts-modelle rechtssicher und zukunftsfähig zu gestalten.
03.03.2025 Newsletter
Kein Schadensersatz nach Foul im Fußballspiel ohne Nachweis grober Regelverletzung
Der Kläger machte erstinstanzlich Schadenersatzansprüche gegen einen gegnerischen Fußballspieler geltend, nachdem er im Rahmen eines Amateurfußballspiels bei einem Zweikampf einen Schien- und Wadenbeinbruch, anschließend eine Großzehenheberschwäche und ein posttraumatisches Kompartmentsyndrom erlitt.