Kartellrecht und Fusionskontrolle24.03.2020 Newsletter

Gemeinsame Erklärung des Netzwerkes europäischer Wettbewerbsbehörden (ECN) zur Anwendung des Kartellrechts während der Corona-Krise

(Stand: 24. März 2020)

Auch die europäischen Kartellbehörden tragen den besonderen Umständen der Corona-Krise Rechnung. Das sind die Kernaussagen der gemeinsamen Erklärung:

  • Zeitlich begrenzte Kooperationen zwischen Wettbewerbern zur Sicherstellung der Versorgung mit derzeit besonders benötigten und knappen Produkten verstoßen nicht gegen das Kartellrecht.
  • Die Kartellbehörden des Netzwerkes werden nicht aktiv gegen vorübergehende Kooperationen und abgestimmten Maßnahmen von Wettbewerbern vorgehen, die erforderlich sind, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.
  • Die Behörden werden jedoch gegen solche Unternehmen vorgehen, die die derzeitige Situation durch Kartellbildung oder den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung auszunutzen versuchen.
  • Hersteller können Höchstpreise für ihre Produkte festlegen. Dadurch sollen ungerechtfertigte Preiserhöhungen und Wucherpreise auf der Vertriebsebene verhindert werden.

 

 

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Dr. Daniel Dohrn

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