Online Lunch Lecture Digital Business – Digital Compliance
03.07.2024Online
„Digital Compliance“ – Anwendungsbereiche, Vorteile und Risiken
Die Flut an regulatorischen Vorgaben für Unternehmen steigt, das Regelungsgeflecht wird immer unübersichtlicher. Zudem werden immer mehr Geschäftsabläufe automatisiert. Algorithmen wickeln in Sekundenschnelle Transaktionen auf der ganzen Welt ab, ohne dass der Mensch im Vorfeld noch prüfend oder steuernd eingreifen muss oder kann. Programme analysieren in kürzester Zeit das aktuelle Marktgeschehen, geben Handlungsempfehlungen oder passen interne Unternehmensprozesse an die Marktentwicklungen automatisch an.
Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Compliance-Pflichten daher nicht nur der zunehmenden Regelungswut der Gesetzgeber Herr werden. Sie müssen auch in der Lage sein, die automatisierten Geschäftsabläufe auf ihre Regeltreue zu überprüfen. Der „Digital Compliance“ kommt daher eine immer größere Bedeutung zu. Unter diesem Begriff werden softwarebasierte Compliance-Tools verstanden, die die „analoge“ Compliance-Arbeit – teilweise auf KI-basierenden Systemen – unterstützen sollen.
Wir laden Sie herzlich ein, online an unserer Lunch Lecture Digital Business am 3. Juli 2024 um 13 Uhr teilzunehmen.
Bitte verwenden Sie die oben stehende Schaltfläche, um uns bis zum 26. Juni mitzuteilen, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Sie erhalten den Einwahldaten-Link mit separater E-Mail.
In unserer Lunch-Lecture der Sektorgruppe Digital Business geben Ihnen Dr. Daniel Dohrn und Marco Degginger einen fundierten Überblick über die wichtigsten Themen zu „Digital Compliance“:
- Welche Anwendungsbereiche gibt es für Digital-Compliance?
- Welche Vorteile und welche Risiken birgt der Einsatz von digitalen Compliance-Programmen?
- Welche datenschutzrechtlichen Leitplanken sind zu beachten?
- Welche arbeitsrechtlichen Leitplanken sind zu beachten?
- Welche KI-Regularien sind beim Einsatz von „Digital Compliance“ zu beachten?
Referierende

Daniel Dohrn berät nationale und internationale Unternehmen im deutschen und europäischen Kartellrecht. Seine Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere in der deutschen und europäischen Fusionskontrolle (einschließlich der Koordinierung von multijurisdictional filings), bei der Ausgestaltung von Vertriebssystemen, in der kartellrechtlichen Compliance-Beratung, bei der Geltendmachung und Abwehr von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen und in kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Daniel Dohrn ist Co-Leiter der Compliance-Gruppe bei Oppenhoff.

Marco Degginger berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen zu Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung bei Vertragsgestaltungen in den Bereichen Datenschutz, Cloud Computing und bei Softwareprojekten.