Sarah Zingel-Hagemann ist seit 2023 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und erlangte zwei LL.M.-Abschlüsse an der University of Maastricht, in Corporate and Commercial Law und Forensics and Criminology. Studienbegleitend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht bei einer mittelständischen Kanzlei in Köln beschäftigt, anschließend im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren sowie Kartellrecht bei Oppenhoff. Im Rahmen ihres Referendariats absolvierte Sarah Zingel-Hagemann Stationen bei der Außenhandelskammer New York, bei Oppenhoff im Bereich Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren sowie Kartellrecht, außerdem bei Advant Beiten in Brüssel im Bereich Kartell- und Beihilfenrecht.
Im Rahmen zweier Secondments war Sarah Zingel-Hagemann in 2024/2025 in den Rechtsabteilungen zweier Unternehmen im Bereich des Anlagen- und Maschinenbaus tätig.
Sarah Zingel-Hagemann
CommercialProzessführung und Schiedsgerichtsverfahren

Schwerpunkte
Sarah Zingel-Hagemann berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in zivil-, handels- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die außergerichtliche Konfliktlösung sowie die Vertretung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. Sarah Zingel-Hagemann verfügt über besondere Erfahrungen mit der Durchsetzung und Abwehr von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen sowie der Abwehr von datenschutzrechtlichen Massenklagen. Ihr Fokus liegt auf den Branchen Automobilindustrie und Anlagen- und Maschinenbau.
Beruflicher Werdegang
Sarah Zingel-Hagemann
AssociateRechtsanwältin
Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch
T +49 221 2091 468
Artikel und Aufsätze
Anspruch auf rechtliches Gehör und Berücksichtigung durch zweites Schiedsgericht bei entgegenstehender Rechtskraft eines vorangegangenen Schiedsspruchs mit identischem Streitgegenstand
EWiR 2023, S.382-384 (gemeinsam mit Dr. Vanessa Pickenpack)
Mindestanforderungen an die Begründungspflicht eines Schiedsspruchs - Pflicht zur Stellungnahme zu dem wesentlichen Verteidigungsvorbringen
EWiR 2022, S. 318 (gemeinsam mit Dr. Vanessa Pickenpack)