Luftfahrt und VerteidigungBeihilferecht26.05.2021Frankfurt am Main Pressemitteilungen

Oppenhoff vertritt Lufthansa bei erfolgreicher Klage gegen Flughafen-Beihilfen

Oppenhoff hat die Deutsche Lufthansa in einem erfolgreichen Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union vertreten (T-218/18). Das Gericht erklärte einen Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig, mit dem die Behörde dem Land Rheinland-Pfalz erlaubt hatte, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste des Flughafens Hahn von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken.

Die Lufthansa sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend zugunsten von Ryanair an und hatte daher beim Gericht Klage erhoben. Das Gericht urteilte, die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist. Die Kommission habe insbesondere vertieft das Einzugsgebiet des Flughafens Hahn prüfen müssen, das nach der Auffassung von Lufthansa jedenfalls auch den Flughafen Frankfurt am Main umfasst. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Airports blieben offen. Damit seien nicht „alle Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt“ beseitigt.

Ein Team um Partner Dr. Andrés Martin-Ehlers vertritt die Lufthansa von Anfang an in diesem Verfahren: „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist“.

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