Energie und Infrastruktur, NachhaltigkeitEnergiewirtschaftsrecht22.05.2026 Newsletter
Neue EU-Entwaldungsverordnung: Verschärfte Anforderungen an Lieferketten - Energieversorger sollten handeln
Mit der EUDR etabliert die EU ein weiteres zentrales Regelwerk für nachhaltige Lieferketten. Ziel ist es, bestimmte Rohstoffe und Produkte nur noch dann auf dem EU-Markt zuzulassen, wenn sie nicht aus Flächen stammen, auf denen Wälder gerodet oder geschädigt wurden. Nach aktueller Rechtslage gelten die neuen Pflichten ab dem 30. Dezember 2026 für große und ab dem 30. Juni 2027 für kleine und mittlere Unternehmen. Die EUDR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und entfaltet damit auch in Deutschland ohne gesondertes Umsetzungsgesetz direkte Wirkung.
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115 – "EUDR") führt ein umfassendes, verpflichtendes Sorgfaltspflichtensystem ein. Unternehmen dürfen betroffene Produkte (unter anderem Ölpalme, Soja und Holz) nur noch in der EU in Verkehr bringen, aus der EU ausführen oder bereitstellen, wenn sie nachweisen können, dass diese entwaldungsfrei sind, also kein Bezug zu nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen besteht, und dass sie rechtmäßig erzeugt wurden, d. h. die Vorschriften des Ursprungslandes eingehalten wurden. Zudem müssen die Produkte Gegenstand einer Sorgfaltserklärung sein. Kern der Anforderungen für Marktteilnehmer ist eine dreistufige Prüfung:
1. Informationsbeschaffung entlang der gesamten Lieferkette
2. Bewertung des Risikos, dass eine Entwaldung vorliegt
3. Festlegung von Maßnahmen, um Risiken auszuschließen
Marktteilnehmer müssen die Erfüllung dieser Anforderungen durch Einreichung von Sorgfaltserklärungen über ein zentrales EU-Informationssystem nachweisen. Gleichzeitig sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, risikobasierte Kontrollquoten festzulegen und durchzusetzen. Dabei steht insbesondere der Abgleich der eingereichten Geodaten mit Satellitendaten im Fokus, vor allem bei Lieferketten aus Hochrisikogebieten (z. B. die Amazonasregion bei Holzimporten oder Indonesien bei Palmölimporten).
Warum Energieversorger besonders betroffen sind
Die EUDR wird bislang vor allem mit der Agrar- und Forstwirtschaft in Verbindung gebracht. Für Energieversorger wird ihre Relevanz hingegen oft unterschätzt – zu Unrecht, denn es besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Besonders relevant ist dabei der Einsatz von Biomasse. Rund 7–9 % der Stromerzeugung in Deutschland basieren auf Biomasse, zudem spielt sie eine wichtige Rolle in der Fernwärmeerzeugung. Unternehmen, die Biomasse in Form von Holz, Holzpellets oder anderen biogenen Brennstoffen einsetzen, fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Anforderungen betreffen insbesondere Herkunfts- und Lieferkettennachweise für importierte Rohstoffe (z. B. aus Südamerika oder Südostasien) sowie biogene Energieträger wie Palmöl oder Soja. Energieunternehmen agieren dabei häufig als Marktteilnehmer oder Händler im Sinne der EUDR. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben verlagert sich damit zunehmend in den Einkauf. Compliance beginnt also bereits bei der Auswahl und Prüfung von Lieferanten. Die Folge sind deutlich erweiterte Prüfpflichten, erhöhter Dokumentationsaufwand sowie Anpassungsbedarf bei Vertragsstrukturen.
Für Betreiber von Biomasseanlagen besteht zudem ein unmittelbares Risiko: Nicht konforme Rohstoffe dürfen künftig nicht mehr eingesetzt werden. Dies kann zu Einschränkungen bei der Brennstoffbeschaffung, zu wirtschaftlichen Risiken für Anlagen und zu strategischem Anpassungsbedarf führen.
Die EUDR ist zudem kein isoliertes „neues" Regelwerk, sondern Teil einer zunehmenden regulatorischen Verdichtung – insbesondere im Zusammenspiel mit nationalen und europäischen Regelungen zur Lieferketten-Compliance und zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (v. a. CSRD). Unternehmen sollten diese Vorgaben daher integriert betrachten und umsetzen. Die praktische Umsetzung ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Lieferketten sind häufig komplex und intransparent, insbesondere aufgrund zahlreicher Zwischenhändler. Gleichzeitig ist die Datenqualität oft uneinheitlich und Geodaten zu Anbauflächen sind vielfach schwer verfügbar oder fehlen vollständig. Zudem drohen bei Verstößen empfindliche Sanktionen wie Marktzugangsverbote oder Geldbußen. Die EUDR verlangt, dass diese wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind und im Ergebnis bis zu mindestens 4 % des jährlichen EU-Umsatzes betragen können.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Als EU-Verordnung gilt die EUDR unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl ist Deutschland verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen und wirksame Sanktionsmechanismen zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung der nationalen Aufsicht zeichnet sich derzeit erst ab. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Bundesbehörde (z.B. das BAFA) in Zusammenarbeit mit Zoll- und Umweltbehörden eine zentrale Rolle übernehmen wird.
Nach aktueller Regelung zu den Übergangsfristen gem. Art. 38 EUDR gelten die neuen Pflichten ab dem 30. Dezember 2026 für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro. Für kleinere und mittlere Unternehmen gelten die neuen Pflichten ab dem 30. Juni 2027.
Trotz der Übergangsfristen besteht bereits heute konkreter Handlungsbedarf. Unternehmen sollten insbesondere ihre Betroffenheit systematisch analysieren, bestehende Lieferketten auf EUDR-Risiken überprüfen und Prozesse zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten implementieren sowie bestehende ESG- und Lieferketten-Strukturen entsprechend erweitern.
Wie Oppenhoff Sie unterstützt
Die EUDR wird Lieferketten in zentralen Bereichen der Energieversorgung nachhaltig verändern. Für betroffene Unternehmen geht es dabei nicht nur um zusätzliche Compliance-Pflichten, sondern auch um operative und strategische Anpassungen in Beschaffung und Anlagenbetrieb. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und Handlungsspielräume zu sichern.
Die Anforderungen der EUDR betreffen sowohl rechtliche als auch operative Prozesse. Wir unterstützen Unternehmen – insbesondere aus der Energiebranche – bei der effizienten und rechtssicheren Umsetzung, u. a. durch Betroffenheitsanalysen und Risikoassessments, Entwicklung und Implementierung von Due-Diligence-Systemen, Vertragsgestaltung und -anpassung entlang der Lieferkette, Integration der EUDR in bestehende Compliance- und ESG-Strukturen sowie Beratung zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und Vertretung gegenüber Behörden.

