Arbeitsrecht
Die Arbeitswelt wird komplexer, digitaler und mobiler: Wir begleiten Sie in diesem Veränderungsprozess, sowohl im Tagesgeschäft als auch bei wichtigen Projekten. Das gilt für Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften, Schlichtungs- oder Einigungsstellen, in Auseinandersetzungen vor Arbeits- oder Zivilgerichten oder bei Verhandlungen mit Organmitgliedern. Wir geben Ihnen die arbeitsrechtliche Beratung, die Sie benötigen – jederzeit, individuell, auf den Punkt und zuverlässig. Unser Ziel ist die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Anliegen und eine wertschätzende und persönliche Zusammenarbeit.
Große Themen brauchen zuverlässige Partner
Egal ob Arbeiten 4.0 und digitale Transformation, Compliance-Strukturen, Fremdpersonaleinsatz, Beschäftigtendatenschutz, Betriebsübergang, Restrukturierungsprozesse oder betriebliche Altersversorgung – unsere Spezialisten entwickeln maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Ihre Herausforderungen. Wir beantworten Ihre Fragen zu aktuellen Themen wie CSR, ESG und nachhaltigem HR Management, Diversity und betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Dabei profitieren Sie von unseren vielschichtigen Branchenkenntnissen, unserer Verhandlungsexpertise und unserer Erfahrung aus der strategischen Dauerberatung.
Sie planen ein internationales Projekt? Wir kümmern uns für Sie um alles Wichtige gemeinsam mit etablierten, unabhängigen Partnerkanzleien im Ausland. Für effiziente Arbeitsprozesse bieten wir außerdem ein breites Legal Tech-Angebot an.
Wissen, was wichtig ist
Bleiben Sie mit unserem vier Mal jährlich erscheinenden „Fokus Arbeitsrecht“ über alle wichtigen Änderungen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf einen regelmäßigen Austausch mit Ihnen – bei Lunch Lectures zum Arbeitsrecht, Web-Seminaren oder unserem jährlichen Arbeitsrechtstag. Bei Bedarf fragen Sie uns auch gerne nach unseren arbeitsrechtlichen Schulungen.
Was andere über uns sagen
WirtschaftsWoche, 2023
Ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Arbeitsrecht.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Enorm erfahrenes Arbeitsrechtsteam.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/2022
Die Praxis ist sehr service- und vor allem lösungsorientiert, verbunden mit ausgezeichneter rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick.
Mandant:in in: Legal 500 Deutschland, 2021 (Arbeitsrecht)
Sehr vernetztes Team, welches nicht nur aus Arbeitsrechtlern besteht, sondern es werden auch angrenzende Rechtsgebiete durch weitere Kollegen aus anderen Teams mustergültig unterstützt.
Unternehmensjuristen-Umfrage: kanzleimonitor.de, 2020/2021
Zum vierten Mal in Folge Top10-Kanzlei für Arbeitsrecht.
Das Team
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Automotive und MobilityMergers & Acquisitions / Steuerrecht / Kartellrecht und Fusionskontrolle / Immobilienwirtschaftsrecht / IT-Recht und Datenschutz / Arbeitsrecht / Gewerblicher Rechtsschutz / Öffentliches Wirtschaftsrecht / Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren / Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen16.04.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät Iveco Group bei Vereinbarung mit Mutares zur Übertragung der MAGIRUS-Gruppe
Oppenhoff hat zusammen mit der führenden italienischen Kanzlei Gatti Pavesi Bianchi Ludovici die Iveco Group bei einer Vereinbarung mit Mutares SE & Co. KGaA zur Übertragung der Magirus GmbH und ihren Tochtergesellschaften (MAGIRUS) beraten.
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions / Steuerrecht / Arbeitsrecht09.04.2024 Pressemitteilungen
Oppenhoff berät SnowWorld bei vollständiger Übernahme des Alpenpark Neuss
Oppenhoff hat die SnowWorld International B.V. bei der Aufstockung der Beteiligung am Alpenpark Neuss, zu dem die Skihalle Neuss gehört, auf 100 Prozent beraten. Bereits 2018 hatten die Gründer August Pollen und Johannes Janz die SnowWorld-Gruppe als strategischen Partner ins Boot geholt, zu Beginn mit 25 Prozent und im weiteren Verlauf mit 66 Prozent. Oppenhoff hatte bereits beim Erstinvestment und der Aufstockung der Mehrheitsbeteiligung beraten.
Arbeitsrecht25.03.2024 Newsletter
Fokus Arbeitsrecht 1. Quartal 2024
Das Arbeitsrecht zeigt sich aktuell von seiner dynamischsten Seite: Das Europaparlament hat am 13.03.2024 die weltweit erste gesetzliche Regelung zu Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Die KI-Verordnung liefert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung von KI in Europa und stellt sicher, dass Hersteller und Anwender von KI-Systemen die Grundrechte, die Sicherheit und die ethischen Grundsätze in der Europäischen Union achten. Der Einsatz von KI beschäftigt längst auch die Unternehmen in nahezu allen Bereichen. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis eine erste gerichtliche Entscheidung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Einsatz von KI vorliegen würde.