30.03.2020 Newsletter

Staatliche Förderung in der Corona-Krise

ERP-Gründerkredit Startgeld der ERP-Gründerkredit UniversellUnternehmerkreditDirektbeteiligung für Konsortialfinanzierung für mittlere und große UnternehmenDirektbeteiligung für Konsortialfinanzierung für mittlere und große UnternehmenZur Sicherung von Liquidität sind etliche Unternehmen derzeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Mittlerweile sind eine Reihe von Unterstützungsprogrammen angelaufen oder stehen vor ihrer Umsetzung. Auf dieser Grundlage werden derzeit direkte Zuschüsse ausgezahlt, vergünstigte Darlehen oder Bürgschaften, Zinszuschüsse, Steuervorteile sowie kurzfristige Exportkreditversicherungen gewährt. Außerdem wird auf Bundesebene ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffen. Auf Landesebene sind darüber hinaus ähnliche Maßnahmen geplant.

Für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen stellt sich damit die Frage, wie sie an die vielfältigen staatlichen Förderungen gelangen können.

 

1. Größenklassen

Die Mehrzahl der Förderprogramme orientiert sich an den von der Europäischen Kommission festgelegten KMU-Kriterien. Danach ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen:

Kategorie

Mitarbeiterzahl

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Großunternehmen

> 250

> 50 Mio. € oder > 43 Mio. €

Mittelgroßes Unternehmen

< 250

≤ 50 Mio. € oder ≤ 43 Mio. €

Kleinunternehmen

< 50

≤ 10 Mio. € oder ≤ 10 Mio. €

Kleinstunternehmen

< 10

≤ 2 Mio. € oder ≤ 2 Mio. €

Je nach Größenklasse kommen unterschiedliche Förderprogramme in Betracht. Teilweise variieren die Konditionen und Voraussetzungen innerhalb eines Förderprogramms je nach Größenklasse.

 

2. Stabilisierungsfonds und Förderprogramme

Wirtschaftsstabilisierungsfonds für staatliche Liquiditätsgarantien und Maßnahmen zur Rekapitalisierung und Stärkung des Eigenkapitals von Großunternehmen. Auf der Grundlage des neu beschlossenen Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (WStFG) wird ein Sondervermögen in einem Gesamtvolumen von zunächst 600 Mrd. € aufgesetzt.

Derzeit besteht ein erleichterter Zugang zu Hilfskrediten der KfW. Abhängig von der Dauer des Bestands des Unternehmens kommen folgende Hilfskredite in Betracht:

  • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung für mittlere und große Unternehmen
    • Übernahme von bis zu 80 % des Risikos durch die KfW, limitiert auf maximal 50 % der Gesamtverschuldung.
    • Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens EUR 25 Mio. Er ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019, oder das doppelte der Lohnkosten von 2019, oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
    • Die Beteiligung erfolgt pari passu zu Marktkonditionen, indem die KfW die Konditionen des Finanzierungspartners übernimmt.
  • Unternehmerkredit
    • Investitionen und allgemeine Betriebsmittel bis zu 1 Mrd. €.
    • Begrenzt auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 2 Mrd. €.
    • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner bis zu 80 % für große Unternehmen und bis zu 90 % für KMU für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. € Kreditvolumen.
    • Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf entweder 25 % des Jahresumsatzes 2019, oder das doppelte der Lohnkosten 2019, oder auf den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate bei großen Unternehmen bzw. 18 Monate bei KMU oder auf 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. €.
    • Zinsverbesserungen: zwischen 1 % und 1,46 % p.a. für KMU, sowie zwischen 2 % und 2,12 % p.a. für größere Unternehmen.
    • Für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, sind entsprechend der ERP-Gründerkredit Universell sowie – für Kleinstunternehmen und Freiberufler – das Programm ERP-Gründerkredit Startgeld vorgesehen.

Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler können Soforthilfen in Form direkter Zuschüsse in Anspruch nehmen.

 

3. Bürgschaften

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, besteht ein leichterer und schnellerer Zugang zu Bürgschaften entsprechend folgender Maßgabe:

  • Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrages für Ausfallbürgschaften auf 2,5 Mio. € bei den Bürgschaftsbanken. Für darüberhinausgehende Bürgschaften sind die Länder bzw. deren Förderinstitute zuständig.
  • Erhöhung der Risikoübernahme durch den Bund durch Rückbürgschaften auf bis zu 80 %
  • Das Großbürgschaftsprogramm für Bürgschaften bis zu 50 Mio. € zur Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen wird auf das gesamte Bundesgebiet erweitert (bislang beschränkt auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen). Es erfolgt eine Risikoübernahme durch den Bund von bis zu 80 %.
  • In strukturschwachen Regionen beteiligt sich der Bund hälftig bei Bürgschaften ab 20 Mio. €.

 

4. Zusätzliche Maßnahmen auf Landesebene

In den Bundesländern wurden mittlerweile flankierende Förderprogramme aufgesetzt, auf deren Grundlage insbesondere Zuschüsse in Form von Soforthilfen ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen der Landesförderprogramme variieren teils erheblich.

Einzelne Bundesländer haben außerdem bereits Maßnahmen eingeleitet oder beabsichtigen dies, um sich an von der Corona-Krise betroffenen (systemrelevanten) Unternehmen beteiligen zu können (so plant beispielsweise Bayern zum Schutz größerer mittelständischer Betriebe einen sog. „Bayernfonds“ aufzulegen).

 

5. Angaben bei Antragstellung / Veränderung subventionserheblicher Tatsachen

Unternehmen sollten beachten, dass eine spätere vollständige oder teilweise Rückforderung von Fördermitteln nicht nur im Falle unzutreffender Angaben bei Antragsstellung droht bzw. in diesem Falle sogar strafrechtliche Konsequenzen und ein Ausschluss von öffentlichen Auftragen drohen. Vielmehr sind die einzelnen Förderbedingungen regelmäßig über den gesamten Förderzeitraum einzuhalten. Daher sollte bereits bei Antragsstellung berücksichtigt werden, dass gerade bei langlaufenden Förderungen im Zuge einer späteren Veräußerung des geförderten Unternehmens oder eines Unternehmensteils - abhängig von den jeweiligen Fördervoraussetzungen – ein Rückforderungsrisiko denkbar ist. Dies gilt gerade bei einer Veränderung der Größenkategorie im Zuge der Transaktion bzw. dem Wegfall des KMU-Status.

 

6. Weitere Maßnahmen

Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht weitere Maßnahmen vor, wie insbesondere Anpassungen bei den Kurzarbeiterregelungen, eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und steuerlichen Erleichterungen. Der Bund übernimmt im Einzelfall außerdem Exportkreditgarantien.

 

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