Task Force Energiekrise

Task Force Energiekrise

Rechtssicher durch die Energiekrise

Die Energiekrise hat Auswirkungen auf alle Unternehmen. Insbesondere für energieintensive Produktionsbetriebe kann sie sich zu einer existenzbedrohenden Lage entwickeln. Ob Unternehmer, Arbeitgeber, Vermieter – Sie haben viele Fragen:

Was sich Unternehmer fragen

  • Muss mein Unternehmen die Gasbeschaffungsumlage zahlen und falls ja, kann es diese an seine Kunden weiterreichen?
  • Können Unternehmen gestiegene Strom-/Gaskosten an ihre Kunden weiterreichen?
  • Profitieren alle Letztverbraucher von der geplanten Reduzierung der Mehrwertsteuer für Gaslieferungen auf 7%?
  • Wie können sich Unternehmen auf eine drohende Gas-/Stromverbrauchsreduktion vorbereiten?
  • Wann ist ein Unternehmen als sog. geschützter Kunde einzustufen und was bedeutet das?
  • Mein Unternehmen gehört zu den sog. Kritischen Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. Welche Konsequenzen hat dies für die Strom- oder Gaszuteilung im Fall einer Stromversorgungskrise respektive einer Gasnotlage?
  • Falls es zu einer Reduzierung von Strom-/Gasentnahmen kommt: Was können betroffene Unternehmen tun?
  • Was können Unternehmen tun, die aufgrund einer Reduzierung ihres Strom- oder Gasverbrauchs ihren vertraglichen Lieferpflichten nicht mehr (vollständig) nachkommen können?
  • Kann mein Unternehmen im Zuge der Energiekrise von staatlichen Subventionen profitieren und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  • Mein Wettbewerber bekommt staatliche Subventionen, mein Unternehmen geht dagegen leer aus. Verfälscht das nicht den Wettbewerb? Kann ich etwas dagegen unternehmen?
  • Kann mein Unternehmen mit Wettbewerbern kooperieren, um Engpässe in der Energielieferung zu überbrücken (z. B. bei der Produktion oder beim Einkauf von Gas oder Strom)?

Was sich Arbeitgeber fragen

  • Welche verschiedenen Mittel gibt es, um die Lohnkosten zu senken?
  • Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?
  • Ist der Wegfall der Stromversorgung ein Grund für Kurzarbeit? Ist der Krisen-bedingte Ausfall eines Lieferanten geeignet, um Kurzarbeit umzusetzen?
  • Sind bei einer nur befristeten Krise tiefgreifende Restrukturierungen mit Personalabbau umsetzbar?
  • Was passiert bei zwangsweiser Abschaltung der Energieversorgung? Sind Gehälter weiter zu zahlen?
  • Kann bei befristeter Stilllegung der Betriebsgebäude eine Anordnung zur Arbeit im Home-Office erfolgen? Was ist hierbei zu beachten?
  • In welchem Umfang können/müssen Raumtemperaturen gesenkt werden? Was gibt es hierbei aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
  • Gibt es sonstige (verpflichtende) Energieeinsparmaßnahmen gegenüber den Beschäftigten (z. B. Einstellung Kantinenbetrieb, Abstellung von Warmwasser, Abschaltung von Aufzügen in Gebäuden)?
  • Sind Einsparvorschläge von Beschäftigten vergütungspflichtig (in Bezug auf Arbeitnehmererfindung oder betriebliches Vorschlagswesen)?
  • Bestehen bei der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahme Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?
  • Gibt es arbeitsrechtliche Vorgaben für Business-Continuity-Pläne?

Was sich Vermieter fragen

  • Dürfen Mieter die Miete mindern, wenn es zu Beheizungsausfällen und zu kalten Raumtemperaturen in den Mieträumen kommt?
  • Was folgt mietrechtlich aus der Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV)?
  • Welche Höchst- und Mindesttemperaturen gelten für welche Mieträume?
  • Wer muss alternative Beheizungsmöglichkeiten für den Fall eines Heizungsausfalls schaffen?
  • Welche Vorbereitungsmaßnahmen können die Parteien mit Blick auf die Gasnotlage bereits jetzt treffen (Notfallplan)?
  • Welche vertraglich getroffenen Vereinbarungen in Bestandsmietverhältnissen regeln die Risikoverteilung zwischen Mieter und Vermieter?
  • Was ist bei Neuabschlüssen von gewerblichen Mietverhältnissen mit Blick auf potenzielle Energienotstände zu beachten?

Wir helfen Ihnen dabei, individuelle Antworten auf Ihre Fragen zu finden, schnell und praxisnah. Sprechen Sie uns an!

Weitergehende Informationen zu Insolvenzrecht und Restrukturierung finden Sie hier. Außerdem beraten wir Sie zu sämtlichen Fragen des Energiewirtschaftsrechts.

Dr. Carmen Schneider

Dr. Carmen Schneider

PartnerinRechtsanwältin

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