16.06.2020 Veranstaltungen
E-Commerce: Online-Vertrieb und Influencer-Marketing
Das Coronavirus hat dem Thema E-Commerce weiteren Aufwind verliehen. Hersteller setzen verstärkt auf Influencer als Werbeträger. Gleichzeitig befürchten sie langfristig einen Rückgang des stationären Geschäfts oder Auseinandersetzungen mit Händlern, denen der Direktvertrieb des Herstellers ein Dorn im Auge ist. Mögliche rechtliche Probleme werden dabei häufig unterschätzt.
Unser zweiteiliges Online-Seminar zum E-Commerce gibt hier einen Überblick. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorgaben an den Onlinehandel, Datenschutz und Influencer-Marketing.
Die Themen im Einzelnen:
Teil 1: Ausgestaltung und Steuerung des Onlinevertriebs
Dienstag, den 16. Juni 2020, 11-12 Uhr
(HIER für Teil 1 anmelden)
Der Online-Direktvertrieb durch den Hersteller bedeutet immer einen Spagat: Auf der einen Seite ist der Hersteller der Partner seiner Händler, auf der anderen Seite tritt er zu ihnen in den Wettbewerb. In dieser Konstellation stellt sich die Frage, welche Informationen zwischen Herstellern und Händlern überhaupt noch ausgetauscht werden dürfen. Hersteller stellen sich obendrein häufig die Frage, ob und ggf. wie sie den stationären Handel in Bezug auf Preise, Rabatte oder Lieferkonditionen stützen können, ohne rechtlich in die Bredouille zu geraten.
Eine tragende Rolle spielen im Onlinehandel die Daten der Nutzer. Bei ihrer Erhebung – insbesondere durch Cookies und Pixel von Drittanbietern – sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben und aktuellen Stellungnahmen der Datenschutzbehörden zu berücksichtigen, nicht zuletzt um Bußgelder oder eine gemeinsamen Haftung für Verstöße von Drittanbietern zu vermeiden. Daneben hat ein Website-Betreiber datenschutzrechtliche Informationspflichten, die er nicht nur beim Einsatz von Cookies zu erfüllen hat.
Diese und weitere Fragen werden Ihnen Dr. Simon Spangler (Kartellrecht) und Patrick Schwarze (Datenschutz- und IT-Recht) beantworten.
Teil 2: Influencer-Marketing
Donnerstag, den 18. Juni 2020, 11-12 Uhr
(HIER für Teil 2 anmelden)
Immer mehr Unternehmen nutzen Influencer als Markenbotschafter, um junge Zielgruppen zu erreichen. Gerade in Zeiten des Social Distancing profitieren die Unternehmen von den attraktiven Reichweiten der Influencer und können so die Distanz zum Konsumenten überbrücken.
Jahrelang nicht im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen fühlten sich Influencer und mit ihnen werbende Unternehmen frei in der mehr oder weniger offenen Einbindung werblicher Inhalte. Dies hat sich im letzten Jahr geändert: Sowohl die Influencer selbst als auch die werbenden Unternehmen, die grundsätzlich für die von ihnen eingebundenen Influencer begangenen Rechtsverstöße haften, erfahren zunehmend, dass die oft übliche übergangslose Vermengung von Blog und Werbung mit Kennzeichnungspflichten für Werbung und dem Trennungsgebot kollidiert und von Landesmedienanstalten und Verbänden verfolgt werden kann. Darüber hinaus stellen sich arbeitsrechtliche Fragen: Können Influencer abhängig beschäftigt oder scheinselbständig sein? Was ist arbeitszeitrechtlich zu beachten, wenn die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens zusätzlich als Influencer in ihrer Freizeit agieren?
Diese und weitere Fragen werden Ihnen Dr. Fee Mäder (Gewerblicher Rechtsschutz) und Isabel Hexel (Arbeitsrecht) beantworten.
Bitte melden Sie sich unter oben stehendem Link für das Online-Seminar an, an welchem Sie teilnehmen möchten. Selbstverständlich können Sie auch an beiden Online-Seminaren teilnehmen. Wir würden uns über eine separate Anmeldung freuen.
