Arbeitsrecht08.12.2021 Newsletter

Koalitionsvertrag & Arbeitsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse

Am 24.11.2021 ist der neue Koalitionsvertrag der kommenden Regierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP veröffentlicht worden. Welche Aussagen der Koalitionsvertrag zu arbeitsrechtlichen Themen enthält und welche konkreten Auswirkungen die Pläne könnten, stellen wir Ihnen in einer kurzen Serie vor. Heute: Befristete Arbeitsverhältnisse.

Die Aussage

„[Im] öffentliche[n] Dienst […] schaffen wir die […] Haushaltsbefristung ab. Beim Bund als Arbeitgeber reduzieren wir die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, begrenzen wir mit
Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, S. 70)

Die Auswirkungen

Die Abschaffung der Haushaltsbefristung ist keine Überraschung. Sie war schon im Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts aus dem Frühjahr 2021 enthalten. Viel interessanter ist, dass von den damaligen Plänen zur Einschränkungen der sachgrundlosen_Befristung (u. a. Reduzierung auf 18 Monate und Festschreibung einer Quote von max. 2,5 % der Arbeitnehmer_innen größerer Unternehmen) fast nichts mehr übrig geblieben ist. Es gibt nun nur noch das Bekenntnis, dass die sachgrundlose Befristung beim Bund „Schritt für Schritt“ reduziert – nicht: abgeschafft – werden soll. Mit einer Befristungsquote von ca. 50% bei Neueinstellungen im Öffentlichen Dienst dürften die angekündigten Änderungen dennoch einschneidend sein. Demgegenüber dürften einige Unternehmen aufatmen, dass erhebliche Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung doch nicht kommen werden. Womöglich sind die Koalitionspartner der Meinung, dass in Zeiten der Coronakrise ein befristeter Job besser sei als gar keiner.

Spürbare Einschränkungen wird es aber bei der Sachgrundbefristung geben. Bislang galt dort keine Höchstdauer – was die Ausnutzung sog. Kettenbefristungen begünstigte. Künftig wird hier wohl eine Beschränkung auf sechs Jahre kommen. Ähnliches hatten bereits die vorherigen Koalitionspartner geplant, aber nicht umgesetzt: Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2017 sah allerdings noch eine Höchstdauer von maximal fünf Jahren für Sachgrundbefristungen vor.

Die Änderungen dürften zügig ins Teilzeit- und Befristungsgesetz kommen: Nach derzeitigem Sachstand soll das Ministerium für Arbeit und Soziales weiterhin von Hubertus Heil geführt werden. Der ist also eingearbeitet und kann auf den o. g. Referentenentwurf aus dem Frühjahr aufbauen. Dieser muss nun freilich angepasst werden, dürfte aber zügig vorliegen.
 

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Dr. Alexander Willemsen

Dr. Alexander Willemsen

PartnerRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht

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