Kartellrecht und Fusionskontrolle / Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren07.04.2020Köln Veröffentlichungen
Der Teufel liegt im Detail
Am 07.02.2020 hat das LG München (Az. 37 O 18934/17) die bislang umfangreichste Klage im Lkw-Kartell wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgewiesen. In diesem Gastbeitrag setzen sich Dr. Vanessa Pickenpack und Dr. Daniel Dohrn mit der Entscheidung des LG München auseinander.
Hier geht es zum vollständigen Beitrag.
Quelle: Deutscher Anwalt Spiegel v. 01.04.2020, Ausgabe 7, S.14-17