Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung rückt die Notwendigkeit betrieblicher Restrukturierungen stark in den Fokus vieler Unternehmen. Ein Personalabbau ist oftmals unausweichlich. Wie dieser mit sorgfältiger Vorbereitung gestaltet und pragmatisch durchgeführt werden kann, um mit dem erforderlichen Personal durch und aus der Krise zu kommen, erläutern wir in dieser Web-Seminar-Reihe.
Teil 1: Die Unternehmerentscheidung als Basis des Erfolges
Dienstag, den 8. September 2020, 12 Uhr - 13 Uhr
Referentin: Kathrin Vossen, Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Mit seiner unternehmerischen Entscheidung bestimmt der Arbeitgeber Inhalt und Umfang der beabsichtigten betrieblichen Veränderungen. Je genauer die Änderungen geplant werden, desto besser lassen sich betriebsbedingte Kündigungen begründen und Kündigungsschutzklagen erfolgreich abwehren. Die Unternehmerentscheidung ist zugleich Ausgangspunkt für ggf. erforderliche Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern.
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Teil 2: Soziale Auswahl: Mit den Besten aus der Krise
Dienstag, den 15. September 2020, 12 Uhr - 13 Uhr
Referentin: Anja Dombrowsky, Partnerin, Rechtsanwältin
Das Ergebnis einer Restrukturierung bei einer Teilschließung muss keineswegs der Verbleib einer nur leistungsgeminderten Belegschaft sein. Bei der Durchführung einer Sozialauswahl bestehende Entscheidungsspielräume lassen sich zielorientiert nutzen. Auch die Betriebsparteien haben hier einen nicht unbedeutenden Spielraum, der nicht nur an der Vereinbarung von Punkteschemata oder Namenslisten festzumachen ist.
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Teil 3: Abfindung war gestern: Kreative Sozialpläne
Dienstag, den 22. September 2020, 12 Uhr - 13 Uhr
Referent: Dr. Alexander Willemsen, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Von der lästigen Pflicht zur kreativen Kür: Ein Sozialplan kann so viel mehr als nur Abfindungsregelungen beinhalten. Mit der geschickten Nutzung sozialversicherungsrechtlicher Instrumente kann etwa eine Lücke bis zum Renteneintritt attraktiv überbrückt oder der Übergang in eine Transfergesellschaft erleichtert werden.
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Teil 4: Massenentlassungsanzeige – Die letzte Hürde locker meistern
Dienstag, den 29. September 2020, 12 Uhr - 13 Uhr
Referentin: Isabel Hexel, Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Die Massenentlassungsanzeige und das Konsultationsverfahren haben sich in den letzten Jahren zum Angstgegner der Personalabteilungen entwickelt. Fehler bei der Erstellung der Anzeige führen zur Unwirksamkeit der angezeigten Kündigungen. Die möglichen Stolperfallen zu kennen und zu überwinden ist daher von entscheidender Bedeutung.
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Wir dürfen darauf aufmerksam machen, dass wir auf Wunsch wieder einen Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO über 5 Stunden ausstellen können. Es fallen keine Kosten für die Veranstaltung an.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Danica Weiher zur Verfügung:
Telefon: +49 221 2091 453
events@oppenhoff.eu
Wir freuen auf Ihre Teilnahme!