14.10.2021 Veröffentlichungen

BAG zur Bestimmtheit des Klageantrags: Gewerkschaft muss Mitglieder nicht beim Namen nennen

Gewerkschaften können "vorerst anonym" die Rechte ihrer Mitglieder geltend machen, so das BAG. Damit lockerte das Gericht die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags, erklärt Dr. Alexander Willemsen. 

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Dr. Alexander Willemsen

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