Öffentliches Wirtschafts­recht

Öffentliches Wirtschafts­recht

An Ihrer Seite im Spannungsfeld von Regulierung und unternehmerischer Freiheit.

Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Das gilt insbesondere für viele Zukunftsindustrien wie Digitale Wirtschaft Energie, Handel oder Mobilität, deren Produkte möglichst allen Menschen zugänglich gemacht werden sollen.

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen, trotz einer zunehmenden Regulierung ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Unser Beratungsangebot im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht umfasst u. a.:

  • Außenwirtschaftsrecht: deutsche, europäische und US-Exportregelungen
  • Vergaberecht: Beratung im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungsvorhaben von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag, einschließlich Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten
  • Umweltrecht: Abfallrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht
  • Stilllegung und Rückbau von konventionellen Kraftwerken, Brownfield Developments, Realisierung von Climate Change Projekten
  • Genehmigungsverfahren für diverse Industrien
  • ESG Regulatory Compliance 
  • Compliance-Audits und Schulungen
  • Haftungs- und strafrechtliche Beratung
Stephan Müller

Stephan Müller

PartnerRechtsanwalt

Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 448
M +49 173 3088 038

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Top-Kanzlei im Vergaberecht.

WirtschaftsWoche

Unter den Top 3-Kanzleien im Umweltrecht.

Unternehmensjuristen-Umfrage kanzleimonitor.de, 2014/2015

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Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten: Weitere Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren

Die EU treibt die ESG-Regulierung weiter voran. Künftig soll die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten verhindern, dass in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden.

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Verschärfung des Lobbyregistergesetzes

Seit dem 1. Januar 2022 gilt das Lobbyregistergesetz (LobbyRG). Danach sind Interessenvertreter, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, verpflichtet, sich im öffentlich zugänglichen Lobbyregister zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Lobbyregister: Wen betrifft es und was ist zu tun?“ Zum 1. März 2024 treten gesetzliche Änderungen des LobbyRG in Kraft. Ziel ist, den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten weiter zu verschärfen und damit die Aussagekraft des Lobbyregisters zu steigern.

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Oppenhoff berät EIC Fund bei 53 Millionen Euro Series-B-Finanzierungsrunde von Infinite Roots

Oppenhoff hat den EIC Fund erneut umfänglich bei seinen Deutschland-Investments beraten. Dieses Mal investierte der EIC Fund zusammen mit der Dr. Hans Riegel Holding GmbH (einer der beiden Gesellschafter-Holdings der Haribo-Gruppe) und REWE in das Hamburger Biotech-Start-Up Infinite Roots. Das Investment erfolgte als Equity-Beteiligung unter dem „Horizon Europe Programme“ im Zuge eines Second Closings der Series-B-Finanzierungsrunde.

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