Beihilferecht

Beihilferecht

An Ihrer Seite, wenn Förderung auf dem Prüfstand steht.

Unternehmen, die Zuwendungen erhalten, müssen damit rechnen, dass diese als Beihilfe eingeordnet werden. Wettbewerber können dagegen vorgehen. Wir stehen an Ihrer Seite, gleich in welcher Situation.

Wir beraten Unternehmen, Behörden und öffentliche Institutionen umfassend im Europäischen Beihilferecht. Ein Schwerpunkt ist die Vertretung vor den europäischen Gerichten und – auf nationaler Ebene – die gerichtliche Durchsetzung des Beihilferechts gegenüber Wettbewerbern. In beiden Bereichen haben wir über die Jahre Präzedenzentscheidungen erzielt, die den Bereich nachhaltig geprägt haben.

Besondere Expertise haben wir in den Bereichen Luftverkehr, Infrastruktur, Energieversorgung, Kreditinstitute sowie öffentliche Unternehmen und Beteiligungen.

Unser Beratungsangebot im Bereich Beihilferecht umfasst u. a.:

  • Beihilferechtliche Compliance und Schulungen
  • Vertretung von Unternehmen gegenüber der Europäischen Kommission, vor europäischen Gerichten sowie vor nationalen Behörden und Gerichten
  • Private Durchsetzung des Beihilferechts, insbesondere gegenüber Wettbewerbern
  • Rückforderung von Beihilfen
  • Beratung im Rahmen von Forschungskooperationen
  • Beratung im Rahmen von Akquisitionen, Veräußerungen und Umstrukturierungen
  • Beratung im Rahmen von öffentlichen Finanzierungen
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Dr. Daniel Dohrn

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Dr. Simon Spangler<br/>LL.M. (UCT)

Dr. Simon Spangler
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Awards

Das Team hat sich einen Namen bei der Beratung zu Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen gemacht.

JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2021/22

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Relevante Newsbeiträge

Beihilferecht11.01.2024 Newsletter

Wichtige Änderungen im Beihilferecht: Die neuen De-minimis-Verordnungen im Überblick

Staatliche Subventionen von EU-Mitgliedstaaten unterliegen dem EU-Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV). Danach sind staatliche Beihilfen grundsätzlich verboten, da sie den Wettbewerb verzerren können. Nur ausnahmsweise können sie gerechtfertigt sein. Für staatliche Beihilfen besteht daher ein sogenanntes „Anmelde- und Stillhalteerfordernis“. Das heißt: staatliche Beihilfen sind von den Mitgliedstaaten bei der EU-Kommission anzumelden und dürfen erst ausgeführt werden, wenn die EU-Kommission diese genehmigt hat.

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Von „Zähnen und Klauen“: Die 11. GWB-Novelle ist da

Nachdem im September letzten Jahres ein erster Entwurf (Referentenentwurf; „Ref-E“) des BMWK über eine Novelle des GWB (sog. 11. GWB-Novelle) veröffentlicht wurde, legte das Bundeskabinett am 5. April 2023 nach und verabschiedete einen entsprechenden Regierungsentwurf („GWB-E“) zur Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nun ist die 11. GWB-Novelle am 07. November 2023 in Kraft getreten. Die Befürworter der Gesetzesnovelle überschlagen sich geradezu mit dentalen Metaphern: von einem „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ oder einer „Wettbewerbsbehörde mit Biss“ ist die Rede. Wir geben Ihnen einen Überblick, ob und wie der Gesetzgeber die „Zähne“ des Bundeskartellamts letztlich verschärft hat.

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Oppenhoff berät Family Trust bei Add-On-Transaktionen

Oppenhoff hat Portfoliogesellschaften der Münchner Private Equity-Gesellschaft Family Trust Investor bei zwei Buy & Build-Zukäufen beraten.

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