Peter Klappich ist Partner der Sozietät Oppenhoff. Von 1982 bis 2007 war er Partner bei Oppenhoff & Rädler / Linklaters LLP. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Köln.
Peter Klappich
Prozessführung und SchiedsgerichtsverfahrenProduktsicherheit und -haftung

Schwerpunkte
Peter Klappich ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen pharmazeutischen Unternehmen in Prozessen und Schiedsgerichtsverfahren sowie in sämtlichen aufsichts-, wettbewerbs- und handelsrechtlichen Fragen. Er war an einer Vielzahl von bedeutenden Produkthaftungsfällen im Hinblick auf Konsumentenprodukte, Arzneimittel, chemische Produkte, Kraftfahrzeuge und sonstige technische Produkte in Deutschland und anderen europäischen Ländern beteiligt. Er vertritt regelmäßig Versicherte und Versicherer in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Produkthaftpflichtversicherungen und berät beim Abschluss und der Überprüfung entsprechender Policen. Weiterhin befasst er sich mit Fragen der Produktsicherheit, einschließlich der Vermeidung von Produkthaftungsrisiken, Warenrückrufaktionen und dem Umgang mit Prozessrisiken.
Peter Klappich wird von dem US-amerikanischen Verlag Best Lawyers unter den besten Anwälten für Prozessführung und Arzneimittelrecht in Deutschland gelistet.
Beruflicher Werdegang
Peter Klappich
PartnerRechtsanwalt
Sprachen
Deutsch, Englisch
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln
T +49 221 2091 651
M +49 172 2402 551
Bücher und Kommentare
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 12.5.2010 – I ZR 185/07 – One Touch Ultra
Konformitätsbewertungsverfahren für umgepackte Parallelimporte von In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung, Pharma Recht 2010, S.488 (gemeinsam mit Ulrich Juknat und Julia Schelcher geb. Klages)
Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 30.6.2009 – 3 U 13/09
Unzulässigkeit der Werbung für Arzneimittel mit Testurteilen, Pharma Recht 2009, S. 526 (gemeinsam mit Julia Schelcher geb. Klages)