Caroline Hartmann

Arbeitsrecht

Caroline Hartmann

Schwerpunkte

Caroline Hartmann berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie des internationalen Arbeitsrechts. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Transformationsprojekten sowie die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Transaktionsarbeitsrecht und in der arbeitsrechtlichen Begleitung nationaler und internationaler M&A-Transaktionen. Darüber hinaus berät Caroline Hartmann Unternehmen bei Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen, insbesondere zu Interessenausgleichen, Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen.

Beruflicher Werdegang

Caroline Hartmann ist seit 2026 Rechtsanwältin bei Oppenhoff. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians Universität München und war als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsrecht bei einer führenden internationalen Großkanzlei beschäftigt. Bevor sie zu Oppenhoff wechselte, war sie als Rechtsanwältin ebenfalls bei einer führenden internationalen Großkanzlei tätig.

Caroline Hartmann

Senior AssociateRechtsanwältinFachanwältin für Arbeitsrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Promenadeplatz 12
80333 München
T +49 89 2555590 62
M +49 151 6263 2540

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