Oppenhoff & Partner

Steuerrecht

Die Komplexität des Steuerrechts nimmt stetig zu und kann die unternehmerische Planung gefährden. Eine kompetente Beratung ist daher unverzichtbar, um einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Wir verfügen über langjährige Expertise in der steuerlichen Beratung sowohl deutscher als auch internationaler Mandanten. Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden sowohl im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung als auch vor den Finanzgerichten.

Sie planen einen Unternehmenserwerb oder den Verkauf Ihres Unternehmens bzw. von Teilen davon?

Komplexe Transaktionen, sei es im Bereich M&A oder bei Restrukturierungen, erfordern eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung aller betroffenen Rechtsgebiete. Hierzu gehören ein Management der Steuerrisiken und die Optimierung des zukünftigen Cash-flows. Daher verfolgen wir bei der Transaktionsberatung einen integrativen Ansatz: Wir beziehen die Expertise unserer Kollegen, etwa aus dem Gesellschaftsrecht, mit ein. Beispiele unserer Arbeit sind die Gestaltung der Akquisitions- oder Veräußerungsstruktur, die Akquisitionsfinanzierung und die Restrukturierung nach dem Erwerb sowie die Entwicklung von Mitarbeiter-beteiligungsmodellen.

Was halten Sie von einer internationalen Steueroptimierung für Ihr Unternehmen?

International tätige Unternehmen benötigen grenzüberschreitende Steuerlösungen. Wir helfen bei der Entwicklung von Cash-Pools, bei der Schaffung von Holdings und bei Steuerfragen mit internationalem Bezug, wie etwa Doppelbesteuerungsabkommen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Verrechnungspreis-Konzepten?

Im Rahmen der Internationalisierung gewinnt die Zuordnung von Besteuerungsaufkommen an Bedeutung. Konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen werden stetig komplexer. Die Einhaltung aller Vorschriften ist eine zeitaufwendige und anspruchsvolle Aufgabe. Zusätzlich führen immer mehr Länder Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise ein, verhängen Strafen im Falle deren Nichtbeachtung und erhöhen ihre Prüfungsaktivitäten. Hierdurch entsteht ein permanent steigender Bedarf an fachkundiger Beratung. Wir begleiten Sie in der Gestaltung von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation.

Im Blickfeld der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden?

Immer häufiger machen die Steuerbehörden signifikante Nachforderungen geltend. Wenn ein Vergleich nicht sinnvoll erscheint, stehen wir mit großer Erfahrung in verfahrensrechtlichen Fragen für Einspruchsverfahren ebenso wie für alle Arten von gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.

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Dr. Axel Bödefeld

Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 543
Fax: +49 (0)221 2091 333

Dr. Gunnar Knorr

Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 541
Fax: +49 (0)221 2091 333

Wolfram Vogel

Junior-Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 458
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Marc Krischer, LL.M.

Junior-Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 481
Fax: +49 (0)221 2091 333