Oppenhoff & Partner

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Unternehmen werden zunehmend durch öffentlich-rechtliche Vorschriften auf nationaler oder auf europäischer Ebene reglementiert. Wir stehen unseren Mandanten bei der Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen Ziele zur Seite und beraten sie in allen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Schwerpunkte unserer Beratungsleistung bilden dabei das Umwelt-, das Außenwirtschafts- und das Vergaberecht.

Umweltrecht – braucht Ihr Unternehmen bspw. ein Umweltmanagementsystem?

Im Umweltrecht verfügen wir über besondere Expertise in den Bereichen Abfallrecht, Wasser-recht, Bodenschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Chemikalienrecht sowie Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht. Wir beraten in Krisensituationen genauso wie bei Genehmigungs-verfahren oder zu allgemeinen Compliance-Fragen. Insbesondere decken wir auch die zivil- und haftungsrechtlichen sowie strafrechtlichen Aspekte des Umweltrechts ab. Das gilt ebenso für die Abschätzung von Sanierungsrisiken und für zulassungsrechtliche Fragen.

Außenwirtschaftsrecht – wir führen Sie durch das Dickicht der nationalen, europäischen und US-Exportregelungen

Im Außenwirtschaftsrecht beraten unsere Mandanten bei allen Aspekten der Compliance in exportrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Durchführung von Audits, das Erarbeiten von unternehmensspezifischen Compliance-Konzepten, Schulungen der Unternehmensleitung sowie der Mitarbeiter. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Erlaubnisverfahren und vor Gericht und verfügen über umfassende Erfahrung hinsichtlich der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte des Außenwirtschaftsrechts. Fragestellungen des US-amerikanischen Exportkontrollrechts bearbeiten wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in den USA.

Vergaberecht – Sie möchten sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen?

Die öffentliche Hand vergibt jährlich Aufträge mit einem Gesamtwert von rund 250 Milliarden Euro. Für Unternehmen kann es daher lohnend sein, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Detaillierte Kenntnisse über den Ablauf eines Vergabeverfahrens sind für Unter-nehmen von übergeordneter Bedeutung.

Die Vergaberechtsreform von 1999 und die Einführung des Primärrechtsschutzes für übergangene Bieter spielen hierbei eine erhebliche Rolle. Wir beraten unsere Mandanten im Vergabeverfahren von der Angebotserstellung bis zum Zuschlag. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Vergabekammern des Bundes bzw. der Länder sowie den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte. 

Schließen

Stephan Müller

Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 448
Fax: +49 (0)221 2091 333

Holger Hofmann

Junior-Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 449
Fax: +49 (0)221 2091 333