Oppenhoff & Partner

Kartellrecht

In Deutschland und Europa tätige Unternehmen unterliegen sowohl dem nationalen als auch dem europäischen Kartellrecht und stehen in der Pflicht selbst zu prüfen, ob ihr Verhalten mit dem Kartellrecht vereinbar ist. Hierbei ist ein sicheres Gespür erforderlich, um zu erkennen, welche Verhaltensweisen, Absprachen und Beschlüsse kartellrechtlich zulässig, welche bedenklich und welche verboten sind. Die Komplexität dieser Rechtsmaterie macht daher eine kompetente Beratung häufig unverzichtbar.

Kennen Sie die Details der deutschen und europäischen Fusionskontrolle?

In der EU, aber auch in den meisten Staaten weltweit, bedürfen Zusammenschlüsse von Unternehmen (insbesondere Unternehmenskäufe, Beteiligungen und Gründungen von Gemeinschaftsunternehmen), die bestimmte Umsatz- oder Marktanteilsschwellen erfüllen, einer fusionskontrollrechtlichen Genehmigung. Wir beraten Sie zu allen Fragen von Unternehmenszusammenschlüssen. Hierbei stehen wir Ihnen im gesamten Prozess eines Fusionskontrollverfahrens zur Seite und nehmen Anmeldungen von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission vor und koordinieren erforderliche Anmeldungen bei anderen Kartellbehörden Europas und weltweit. Ebenso beraten und vertreten wir Sie als betroffener Wettbewerber, Kunde oder Lieferant in Fusionskontrollverfahren Dritter. Darüber hinaus prüfen und gestalten wir Ihre Unternehmenskauf- und Kooperationsverträge.

Sie benötigen Unterstützung im Bereich der kartellrechtlichen Compliance oder in kartellrechtlichen Verfahren?

Wir beraten Sie bei Fragen der kartellrechtlichen Compliance, Selbstanzeigen, Dawn Raids, in Kartellverfahren und vertreten Sie dabei auch gerichtlich. Wir unterstützen Sie dabei, das Risiko von Verstößen gegen nationale und internationale Kartellvorschriften und deren etwaige Auswirkungen zu minimieren und führen hierzu ein auf Ihr Unternehmen speziell zugeschnittenes Compliance-Programm durch. Wenn ein Kartellverfahren gegen Ihr Unternehmen eröffnet wurde, begleiten wir Sie in allen Stadien des Verfahrens, vor sämtlichen relevanten Kartellbehörden. Wir werden Wege finden, mit denen eine negative Entscheidung der Kartellbehörde vermieden oder das Bußgeld und ein etwaiger Reputationsverlust zumindest vermindert werden kann. Ebenso vertreten wir Sie als Kläger oder Beklagter im Rahmen von kartellrechtlichen Zivilstreitigkeiten.

Sie überlegen, mit anderen Unternehmen Kooperationen einzugehen?

Auch im Bereich von Vertriebssystemen, bei der Kooperation mit Wettbewerbern sowie bei Lizenzregeln, Exklusivitätsvereinbarungen und der Rabatt- und Preisgestaltung sind kartellrechtliche Aspekte wesentlich. Wir überprüfen Verträge auf ihre kartellrechtliche Zulässigkeit und beraten Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung dieser Verträge.

Schließen

Gert Dittert

Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 201
Fax: +49 (0)221 2091 333

Dr. Maxim Kleine

Partner

Telefon: +49 (0)221 2091 423
Fax: +49 (0)221 2091 333