Insolvenzrecht
Nicht nur in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist die sorgfältige insolvenzrechtliche Prüfung komplexer Vertragsbeziehungen und Transaktionen unerlässlich. Denn nicht selten führt die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens für die beteiligten Kreditgeber, Sicherungsnehmer, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter und Manager zu erheblichen juristischen Problemen und kann vielfältige Haftungsrisiken bedeuten.
Was ist zu tun, wenn Ihr Lieferant oder Abnehmer plötzlich nicht mehr liefern bzw. zahlen kann oder einen Insolvenzantrag gestellt hat?
Wir beraten Sie bei der vorbeugenden Gestaltung von Vertragsbeziehungen und der Bestellung von Sicherheiten. Denn insolvenzbedingte Ausfälle und Haftungsrisiken können durch angemessene Vorbereitungs- und Vorsichtsmaßnahmen und vorausschauende Gestaltungen erheblich minimiert werden. Und sollte Ihr Vertragspartner tatsächlich insolvent werden, beraten wir Sie zu allen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren auftauchen können. Wir kennen Marktstandards und Arbeitsweise der Insolvenzverwalter und führen für Sie Verhandlungen über die Sicherung von Lieferbeziehungen auch mit insolventen Geschäftspartnern.
Was ist zu tun, wenn Ihr eigenes Unternehmen auf eine Krise zusteuert?
Manager und Inhaber krisenbelasteter Unternehmen, insbesondere Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG etc. haben in der Unternehmenskrise eine Vielzahl zusätzlicher Pflichten des Gesellschafts- und Insolvenzrechts, aber auch des Straf- und Steuerrechts zu beachten, für deren Erfüllung sie umfangreich persönlich zivil- und strafrechtlich haftbar werden können. Wir beraten Sie als Manager oder Gesellschafter eines insolvenzgefährdeten Unternehmens kompetent, engagiert und pragmatisch zu allen Fragen einer Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken sowie zu Fragen der außergerichtlichen Sanierung bzw. Insolvenzabwendung Ihres Unternehmens.
Sie planen eine gesellschaftsrechtliche Transaktion, den Erwerb eines Unternehmens oder einzelner Vermögenswerte aus einem Insolvenzverfahren heraus oder eine Investition in ein zu restrukturierendes Unternehmen?
Die Restrukturierung und Sanierung insolventer Unternehmen durch eine Übertragende Sanierung (asset deal) aus einem Insolvenzverfahren heraus oder durch die Teilnahme an einem Insolvenzplanverfahren bietet vielfältige Investitionsmöglichkeiten. Umgekehrt müssen bei Unternehmenskäufen und gesellschaftsrechtlichen Transaktionen besondere Haftungsrisiken berücksichtigt werden. Zusammen mit unseren schwerpunktmäßig im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A tätigen Anwälten beraten wir Sie zu allen Fragen krisen-naher Transaktionen oder Investitionen in insolvente bzw. zu restrukturierende Unternehmen.
Dr. Christoph Poertzgen
Telefon: +49 (0)221 2091-631
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