Oppenhoff & Partner

Eckpunkte und Fazit des 7. AGB Symposion am 11. März 2010 in Köln

Eine Veranstaltung der Universität zu Köln und von Oppenhoff & Partner

In einer hochkarätig besetzten, ganztägigen Diskussionsrunde, deren Schirmherschaft die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller- Piepenkötter, übernommen hatte, wurde das Für und Wider einer Änderung der Vorschriften zur Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kontrovers diskutiert. Neben Vertretern der Justizministerien des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und des Landes Nordrhein-Westfalen waren Vertreter der Richterschaft, u. a. Herr Dr. Frellesen vom Bundesgerichtshof, der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Herr Dr. Bünte, sowie Herr Dr. Schwippert und Herr von Hellfeld vom Oberlandesgericht Köln zugegen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI, ZVEI sowie VDMA waren ebenso vertreten wie wichtige Mitgliedsverbände sowie namhafte Syndikusanwälte von Industrie und Mittelstand.

Im Gegensatz zu vorangegangen AGB Diskussionsrunden ergaben sich im Rahmen des Symposions Vorschläge, die im Vorfeld der Veranstaltung entwickelt und nun unterbreitet wurden. Neben den Gegenstimmen, repräsentiert durch einen Vortrag von RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, die eine Änderung des AGB im b2b- Bereich für nicht erforderlich halten, kreisten die Reformvorschläge rund um die Vorschriften der §§ 305 ff BGB. Im Verlauf der Diskussion wurden hierbei insgesamt drei Vorschläge für „minimal-invasive“ Eingriffe dargelegt, die den klar artikulierten Bedürfnissen im unternehmerischen Rechtsverkehr angepasst werden sollen.

Die drei Vorschläge und Wortlaute zu den Gesetztesänderungen finden Sie hier.

Impressionen der Veranstaltung finden Sie hier.

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