Versiche­rungs­unter­nehmens­recht

Versiche­rungs­unter­nehmens­recht

Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten zu sämtlichen Fragen des Versicherungsunternehmensrechts, ob im Aufsichts-, Gesellschafts- oder Steuerrecht, zu branchenspezifischen Fragen des Kartell-, Arbeits- oder Datenschutzrechts, bei M&A-Transaktionen bis hin zum Rückversicherungswesen.

Uns vertrauen bereits seit vielen Jahren zahlreiche führende nationale und internationale Erst- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und versicherungsnahe Dienstleister sowie deren Organe. In enger Zusammenarbeit entwickeln wir auch für Sie individuelle und wirtschaftsnahe Lösungen.

Unser Beratungsangebot im Bereich Versicherungsunternehmensrecht umfasst u. a.:

  • Gründung und Zulassung neuer Marktteilnehmer (inkl. Insurance Captives), Begleitung des Zulassungsverfahrens bei der BaFin
  • nationale und grenzüberschreitende Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und andere Transaktionen (z. B. Verschmelzungen, Spaltungen, grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Bestandsübertragungen)
  • Versicherungsaufsicht-Compliance: Corporate Governance / MaGO, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vergütungsfragen, Funktionsausgliederungen, Unternehmensverträge, Investmentstrategien und Kapitalausstattung
  • IT- und Datenschutz: Outsourcing, Nutzung von Apps / Plattformen und Cloud-Diensten, DORA, NIS-2, Big Data, AI Act / Künstliche Intelligenz, Data Act, FiDA, DSGVO, Metaverse
  • Erwerb und Einbindung von InsurTechs, Venture Capital-Beteiligungen und versicherungsnahen Dienstleistern
  • Strukturierung von Vertriebssystemen und -vereinbarungen, Gewerbeaufsicht, IDD
  • Entwicklung von Versicherungsprodukten
  • Sonstige branchenspezifische Compliance: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geldwäschegesetz, Sanktions- und Embargorecht, Foreign Direct Investment (FDI)
  • Versicherungssteuer-Compliance und -verfahren
  • Rückversicherungs- und Retrozessionsverträge
  • streitige Auseinandersetzungen, insbesondere zu Großschäden und Schiedsverfahren im Bereich Rückversicherungen
  • Transactional Risk Insurance (TRI) sowohl aufseiten von Versicherern als auch aufseiten der Transaktionsparteien
  • Prüfung der Erlaubnis- und Versicherungssteuerpflicht von Geschäftsmodellen (z. B. Händler- und Herstellergarantien, Gruppenversicherungen), Abstimmung mit Aufsichtsbehörden
Anna-Catharina von Girsewald

Anna-Catharina von Girsewald

PartnerinRechtsanwältin

Konrad-Adenauer-Ufer 23
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