Digital Business

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Die Digitalisierung hält Einzug in fast alle Lebensbereiche und verändert die Welt, wie wir sie kennen.

Neue Technologien wie Big Data-Anwendungen, Internet of Things oder Distributed Ledger verändern die Wirtschaft und schaffen neue Einsatzmöglichkeiten und Werte für zahlreiche Industrien, bringen aber auch eine Vielzahl von neuen Abgrenzungsfragen und Streitfällen mit sich.

Im Bereich IT- und Telekommunikation haben unsere Experten die Entwicklung dieser Industrie von Anfang an begleitet. Sie kennen die geschäftskritischen Themen von Start-ups wie Konzernen - und deren Produkte.

Wir beraten Sie bereichsübergreifend zu den mit der Digitalisierung einhergehenden rechtlichen Herausforderungen.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Jürgen Hartung

Dr. Jürgen Hartung

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Konrad-Adenauer-Ufer 23
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Dr. Marc Hilber<br/>LL.M. (Illinois)

Dr. Marc Hilber
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Auswege aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme (Teil II)

Der AI-Act beinhaltet für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen ein umfangreiches Regelungsprogramm. Anbieter von KI-Systemen sind daher gut beraten, Auswege aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme zu begehen. Gemäß der in Art. 6 Abs. 3 AI-Act kodifizierten Ausnahmeregelung sind KI-Systeme, die nach Art. 6 Abs. 1 AI-Act grundsätzlich als Hochrisiko-KI-Systeme einzuordnen wären, nach bestimmten Kriterien von dieser Einstufung ausgenommen. Einen weiteren Ausweg aus dem Anwendungsbereich der Hochrisiko-KI-Systeme eröffnet Art. 25 Abs. 1 AI-Act den Anbietern für in Verkehr gebrachte bzw. in Betrieb genommene KI-Systeme.

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EU-Kommission eröffnet erste DMA-Verfahren gegen Apple, Meta und Alphabet

Kurz nachdem der Digital Markets Act („DMA“) Anfang März scharf geschaltet wurde, lässt die EU-Kommission bereits ihre Muskeln spielen: Am 25. März 2024 hat die EU-Kommission insgesamt fünf Verfahren gegen die drei als „Gatekeeper“ eingestuften Unternehmen Alphabet, Apple und Meta wegen des Verdachts der unzureichenden Umsetzung auferlegter DMA-Pflichten eröffnet. Den „Gatekeepern“ drohen nun erhebliche Bußgelder. Außerdem könnten betroffene Unternehmen und Nutzer ihre DMA-Rechte aktiv einfordern und notfalls vor Gericht durchsetzen.

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Fokus IT&C – 1. Quartal 2024

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